Mindestlohn, Rente, Vorabpauschale
Was ändert sich 2022?
(akz-o) Der Jahreswechsel bringt häufig neue Gesetze und Regelungen mit sich. „Viele dieser Änderungen werden sich in unserem Geldbeutel bemerkbar machen“, erklärt Otmar Lang, Chefvolkswirt Targobank. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Mindestlohn, Arbeitslosengeld II und die Renten steigen: Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar von 9,60 € auf 9,82 €. Ab dem 1. Juli müssen mindestens 10,45 € gezahlt werden. Außerdem steigt der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende um drei Euro auf 449 € an. Und auch Rentner*innen sollen voraussichtlich im nächsten Jahr mehr Geld erhalten, nämlich 5 % ab Juli 2022.
Familien werden stärker entlastet, Auszubildende erhalten mehr: Das Familienentlastungsgesetz sorgt für weitere steuerliche Erleichterungen für Familien. So steigt der Grundfreibetrag weiter an. 2022 liegt er bei 9.984 €. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben, denn dessen Höhe orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Das Mindestausbildungsgehalt im ersten Lehrjahr steigt zum 1. Januar 22 von 550 € auf 585 € an. Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr erhalten 18 % mehr, im dritten 35 % mehr und im vierten 40 %.
Autoversicherungen: Neueinstufung der Typklassen: Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet hat, sind 2022 die Halter*innen von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen.
Porto: Briefe bei der DP werden teurer: Die Deutsche Post gab bekannt, dass die verschiedenen Briefprodukte um jeweils fünf Cent teurer werden. Ein Standardbrief kostet dann 85 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro. Die Portoanhebung begründete die Deutsche Post mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen.
EEG-Umlage wird deutlich reduziert: 2022 sinkt die EEG-Umlage, die zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erhoben wird, von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das ist eine Reduzierung um rund 43 %. „Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht für private Verbraucher*innen und für die Wirtschaft“, erklärt Lang. Eine Senkung des Energiepreises bedeutet die geringere EEG-Umlage aber wohl nicht. Die EEG-Umlage ist nur ein Bestandteil des Strompreises.
Vorabpauschale für 2022 entfällt: Die Vorabpauschale besteuert die Gewinne aus Fondsanlagen, die sonst erst bei der Veräußerung besteuert wurden. Aufgrund des negativen Basiszinses von -0,45 % gemäß Bundesbank wird die Vorabpauschale im Jahr 2022 entfallen. Somit führen die Depotbanken 2022 keine Kapitalertragsteuern gemäß Vorabpauschalen-Regelung ab. Verbraucher*innen brauchen sich am Ende dieses Jahres bei der Steuererklärung also keine Gedanken darüber zu machen.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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