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Eltern, Rentner, Arbeitnehmer
Was ändert sich 2024?

Die Einkommensgrenze für einen Anspruch auf Elterngeld soll einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf ein Einkommen von 150.000 Euro im Jahr gesenkt werden.  | Foto: NDABCREATIVITY/stock.adobe.com/akz-o
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  • Die Einkommensgrenze für einen Anspruch auf Elterngeld soll einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf ein Einkommen von 150.000 Euro im Jahr gesenkt werden.
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(akz-o) Viele Menschen spüren die Inflation beim Einkaufen: Brot, Gemüse, Milch – alles ist teurer geworden. Doch im nächsten Jahr können sich die Menschen in Deutschland auch auf Erleichterungen freuen. Womit Eltern, Rentner, Pflegende, Arbeitnehmer und Bürgergeldempfänger rechnen können, haben Finanzexperten der Targobank zusammengefasst:

Familien: Hatten Eltern mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von bis zu 250.000 Euro im Jahr bislang Anspruch auf Elterngeld, entscheidet sich im Dezember, ob die Einkommensgrenze einheitlich auf ein Einkommen von 150.000 Euro gesenkt werden soll.

Pflege: Im kommenden Jahr werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege um fünf Prozent steigen. Zudem können berufstätige Angehörige Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern zukünftig beantragen. Bei einer Heimunterbringung soll sich der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten ebenfalls erhöhen.

Mindestlohn und Minijobs: Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt auch die Entgeltgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld: Weil die Inflation die Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe treibt, sollen den rund 5,5 Millionen Beziehern von Bürgergeld zum 1. Januar 2024 im Schnitt zwölf Prozent mehr pro Monat aufs Konto überwiesen werden. Die gute Nachricht für Familien: Auch für Kinder und Jugendliche sollen die Sätze steigen.

Rentnerinnen und Rentner: Renten-Experten gehen davon aus, dass Rentnerinnen und Rentner Mitte 2024 mit einem Rentenplus von mindestens 5,5 Prozent rechnen können. Gleichzeitig können all jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals Erwerbsminderungsrente bezogen haben, mit einer Erhöhung von bis zu 7,5 Prozent rechnen.

Sparen und Kapitalanlage: Darauf mussten Sparer lange warten: Die Zinsen sind gestiegen und Sparen lohnt sich wieder. „Die Zinsanhebungen der Zentralbanken in 2023 sollten ihren Höhepunkt erreicht haben. Jetzt bietet sich die Chance für Anleger, sich die guten Konditionen auch langfristig zu sichern“, so Stefan Kempf, Experte bei der Targobank. „Die Targobank bietet auch für Festgeldanlagen länger als zwei Jahre attraktive Konditionen. Kunden mit einer Vorliebe für kurzfristig verfügbare Anlagen sind auch mit einem Tagesgeld bei der Targobank gut aufgestellt.“

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ab dem Jahr 2024 sollen nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden dürfen. Wenn die Voraussetzungen stimmen, können beim Kauf einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden. Vor 2024 eingebaute Heizungen dürfen aber weiterbetrieben und repariert werden. Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 Zug um Zug mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden.

Die Einkommensgrenze für einen Anspruch auf Elterngeld soll einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf ein Einkommen von 150.000 Euro im Jahr gesenkt werden.  | Foto: NDABCREATIVITY/stock.adobe.com/akz-o
Darauf mussten Sparer lange warten: Die Zinsen sind gestiegen und Sparen lohnt sich wieder.  | Foto: ohenze/stock.adobe.com/akz-o
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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