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Pflegegrad und Entlastungsbetrag
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen zahlt die Pflegekasse?

Einen Pflegegrad bekommen nicht nur bettlägerige Patienten. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, bei denen die Patienten jeweils unterschiedlich viel finanzielle Unterstützung erhalten. | Foto: drubig-photo/Adobe Stock
  • Einen Pflegegrad bekommen nicht nur bettlägerige Patienten. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, bei denen die Patienten jeweils unterschiedlich viel finanzielle Unterstützung erhalten.
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Region (pr). Wer durch Alter oder Krankheit den Alltag zu Hause nicht ohne Hilfe schafft, sollte sich über haushaltsnahe Dienstleistungen informieren und diese in Anspruch nehmen. Dazu gehören Tätigkeiten im Haushalt, die von einem Dienstleister erbracht werden können, wie zum Beispiel Kochen, Putzen, Wäschewaschen oder auch das Erledigen von Einkäufen sowie Fahrdienste oder Begleitung zu Arztterminen.

Monatlicher Entlastungsbeitrag

Wer nach einer Operation auf Hilfe angewiesen ist, kann diese bei der Krankenkasse beantragen und erhält dann maximal vier Wochen Unterstützung. Aber auch die Pflegekassen unterstützen bei haushaltsnahen Dienstleistungen. So wird bei Bedarf ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro gezahlt. Gut zu wissen: Werden die bewilligten 125 Euro in einem Monat nicht verbraucht, lässt sich der Rest in den nächsten Monat übertragen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können erheblich dazu beitragen, den eigenen Lebenskomfort zu erhalten.

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade

Wie wird der Pflegegrad überhaupt ermittelt? Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die nach dem Grad der Selbstständigkeit abgestuft sind. Pflegegrad 1 bedeutet etwa eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der jüngsten Zeit entbrannte in der Politik eine Debatte darüber, ob der Pflegegrad 1 aufgrund von finanziellen Engpässen abgeschafft werden soll. Stand jetzt bleibt der Pflegegrad 1 aber vorerst erhalten. Beim höchsten Grad – 5 – liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. Entsprechend der einzelnen Stufen steht den Betroffenen Unterstützung zu. Im Vorfeld der Einordnung in einen Pflegegrad steht das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Im häuslichen Umfeld werden dabei die körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen erfasst. Aus diesem Eindruck wird ein Pflegegutachten über die Person erstellt, das der Pflegeversicherung vorgelegt wird, die dann den entsprechenden Pflegegrad bestimmt.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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