Radsportverein Germania Sulzfeld begrüßt StVO-Novelle
„Es ist immer ein Geben und ein Nehmen“
Region (hk) Von einem „ausreichenden Seitenabstand“ war im Gesetz bisher die Rede. Jetzt müssen Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts zwei Meter Abstand einhalten, seitdem Ende April 2020 die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten ist. Die Regelung gilt unabhängig davon, „ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf ‚Schutzstreifen‘, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen (‚Protected Bikelanes‘) unterwegs sind“, informiert der...