Beamte kontrollieren konsequent Maßnahmen zum Infektionsschutz
"Die Polizei wird hart durchgreifen“

Region (kn) Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus werden von der Polizei Baden-Württemberg konsequent kontrolliert. Das hat die Landesregierung mitgeteilt. Bei der Bekämpfung des Coronavirus greife die Polizei durch, betonte Innenminister Thomas Strobl.„Gestern war die Polizei nachsichtig und hat Ermahnungen ausgesprochen. Ab heute werden Verstöße gegen das geltende Recht zur Eindämmung des Coronavirus von der Polizei Baden-Württemberg konsequent kontrolliert.

Betriebe, Einrichtungen und Geschäft sowie Corona-Partys im Visier

Sollten sich Betriebe, Einrichtungen und Geschäfte nicht an die Verbote halten, werden wir die Schließung strikt durchsetzen“, sagte der stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. „Dies gilt auch für sogenannte Corona-Partys, zu denen sich vor allem Jugendliche und Heranwachsende zum Beispiel auf Grill- und Spielplätzen treffen. Die Polizei wird hart durchgreifen.“

Verstöße gegen Landesverordnung sind "keine Kinkerlitzchen" 

„Ich habe exakt null Verständnis dafür, wenn die Coronavirus-Verordnung der Landesregierung nicht eingehalten wird. Das ist seit gestern geltendes Recht. Verstöße dagegen sind keine Kinkerlitzchen, sondern eine rechtswidrige Tat", betonte Strobl. Und weiter: "Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben. Er handelt rechtswidrig. Scharfe Sanktionen werden durchgesetzt. Um einen weiteren exponentiellen Anstieg der Erkrankungen abzumildern ist es notwendig, Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren." Das Virus werde sich sonst in einem Maße ausbreiten, dass es zu einer erheblichen Zahl an vermeidbaren Todesfällen komme, weil die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten für die zu große Zahl schwer Erkrankter nicht ausreiche.

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

Zuwiderhandlungen gegen die Coronavirus-Verordnung können nach dem Infektionsschutzgesetz eine Strafbarkeit begründen, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Seit dem 18. März werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die detaillierten Regeln finden sich in der Corona-Verordnung des Landes.

Mehr lesen Sie auf unserer Themenseite.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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