Feuerwehr und Ordnungsamt in Obergrombach
Falschparkern auf der Spur
Bruchsal-Obergrombach (red) Im Zuge einer abendlichen Befahrung haben die Feuerwehr und das Ordnungsamt am Mittwoch, 17. Januar, beengte Bereiche in Obergrombach befahren. Die Aufmerksamkeit galt dabei insbesondere den Strecken, an denen die Feuerwehr oftmals durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Mehrere verkehrswidrig abgestellte Autos wurden sanktioniert oder in "Grenzfällen" mittels "gelber Hinweiszettel" auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Mindestbreite von 3,05 Metern freihalten
Das Ordnungsamt weist daher erneut darauf hin, dass etwaige Verzögerungen oder Behinderungen durch unrechtmäßig abgestellte Autos im Ernstfall Menschenleben kosten können. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auf der Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,05 Metern freizuhalten. Ist die Durchfahrt enger, gilt ein gesetzliches Halteverbot.
Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt
Ebenfalls problematisch und immer wieder beschwerdeträchtig ist das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen, das nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allenfalls geduldet werden könne das Gehwegparken, sofern mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern übrig bleibt.
Stadt behält Gefahrenzonen im Blick
In Obergrombach waren besonders die Straßenabschnitte in der Burgstraße, im Schönblick und in der Winzerstraße problematisch. Dort sind vermehrte Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst vorgesehen. In der Winzerstraße soll das Parken aus Richtung Hauptstraße durch eine entsprechende Beschilderung bis hinter die Kurve eingeschränkt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu ist bereits in die Wege geleitet.
Als nächstes in Untergrombach dran
Nachdem im letzten Jahr bereits die Stadtteile Büchenau, Heidelsheim und Helmsheim befahren wurden, soll die nächste gemeinsame Befahrung von Feuerwehr und Ordnungsamt in Untergrombach stattfinden.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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