Nach Entführung von Aussteiger
Lange Haftstrafen im PKK-Prozess

Foto: artinspiring - stock.adobe.com

Stuttgart/Bruchsal (dpa/lsw) Fast genau zwei Jahre nach dem Prozessauftakt um die mutmaßliche Entführung eines Aussteigers aus der kurdischen Arbeiterpartei PKK sind der Drahtzieher und seine Komplizen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die vier Männer und eine ebenfalls angeklagte Frau hatte nach Überzeugung des Oberlandesgerichts im April 2018 ein früheres PKK-Mitglied oder einen Unterstützer im Raum Stuttgart verschleppt, misshandelt und mit dem Tod bedroht, um einen fehlenden Betrag von mehreren Tausend Euro aus einer Spendensammlung im Raum Bruchsal einzutreiben.
Der Strafsenat verurteilte den 39 Jahre alten Hauptangeklagten wegen seiner PKK-Mitgliedschaft sowie wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Strafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten Haft. Die vier Unterstützer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren erhielten Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren auf Bewährung und vier Jahren im Gefängnis.

Marathonprozess mit 91 Verhandlungstagen

Laut Gericht wurde das Opfer von der angeklagten Frau, seiner Ex-Freundin, in eine Falle gelockt und von zwei Männern in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen entführt. Dort wurde er mehrere Stunden lang befragt und geschlagen, bevor er freigelassen wurde. Der türkische Hauptangeklagte soll zudem seit 2014 als hauptamtlicher Kader mehrere PKK-Regionen in Deutschland geleitet haben, darunter das Gebiet Stuttgart und Baden-Württemberg (Az.: 3 - 2 StE 12/18).
Dem Urteilsspruch war ein Marathonprozess mit insgesamt 91 Verhandlungstagen vorausgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können dagegen Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen.
Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und gilt in der Europäischen Union als Terrororganisation.

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Kraichgau News aus Bretten

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