"Vorschriften der Corona-Verordnung missachtet"
Nicht genehmigte Corona-Demo auf Jöhlinger Kirchplatz

 Auf dem Jöhlinger Kirchplatz ist es am Donnerstagabend, gegen 19 Uhr, offenbar zu einer Versammlung von "Corona-Leugnern" gekommen.  | Foto: Racle Fotodesign - stock.adobe.com
  • Auf dem Jöhlinger Kirchplatz ist es am Donnerstagabend, gegen 19 Uhr, offenbar zu einer Versammlung von "Corona-Leugnern" gekommen.
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Walzbachtal-Jöhlingen (kn) Auf dem Jöhlinger Kirchplatz ist es am Donnerstagabend, gegen 19 Uhr, offenbar zu einer Versammlung von "Corona-Leugnern" gekommen. Das hat das Polizeirevier Bretten in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt. An der Versammlung, die nach Angaben der Beamten "vorschriftswidrig nicht behördlich angemeldet wurde", nahmen wohl etwa 200 Personen teil.

"Vorschriften der Corona-Verordnung wurden bewusst missachtet"

Dabei seien die Vorschriften der Corona-Verordnung bewusst missachtet worden. "Mindestabstände wurden nicht eingehalten und es wurde durchgehend auch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verweigert", heißt es in der Mitteilung der Polizei. In der Folge habe man auf ein konsequentes Vorgehen gesetzt. Neben Einsatzkräften des örtlich zuständigen Polizeireviers Bretten seien auch zahlreiche Kräfte aus Karlsruhe hinzugezogen worden. Diese hätten dann die Versammlungsteilnehmer mit Megaphonen aufgefordert, eine Versammlungsleitung zu benennen und die Vorschriften der Corona-Verordnung zu beachten.

Personalien der Teilnehmer festgestellt

Einige Versammlungsteilnehmer hätten sich dann zwar freiwillig auf den Nachhauseweg begeben, "zahlreiche andere weigerten sich jedoch, den Anweisungen Folge zu leisten", so die Polizei. Daraufhin habe die Polizei deren Personalien festgestellt. Nachdem einige Personen sich vor Ort nicht ausweisen konnten, wurden sie von den Polizeikräften zur Überprüfung der Ausweispapiere nach Hause geleitet. Einige Personen, die sich weigerten, ihre Personalien anzugeben, hätten vorübergehend vor Ort bis zur Klärung festgehalten werden müssen. "Eine Gruppe von Versammlungsteilnehmern verhielt sich gegenüber den Einsatzkräften uneinsichtig und verbal aggressiv, gegen eine Person mussten schließlich polizeiliche Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden", heißt es in der Mitteilung der Polizei weiter.

"Lichter-Spaziergang" im Stadt- und Landkreis

Der Leiter des Brettener Polizeireviers, Bernhard Brenner, kann nach eigenen Angaben bestätigen, dass sich derartige Versammlungslagen "derzeit unter irreführenden Bezeichnungen wie etwa 'Lichter-Spaziergang' im Stadt- und Landkreis häufen". Und weiter: "Die Teilnehmer verabreden sich verdeckt über die sozialen Netzwerke und treffen sich ohne Versammlungsanmeldung, um sich bewusst über die Corona-Regeln hinwegzusetzen", so Brenner. Rechtlich betrachtet, handele es sich laut Brenner "bei diesen in der aktuellen Pandemielage doch sehr skurril wirkenden Veranstaltungen, um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz".

Versammlungen sind keine rechtsfreien Räume

Dennoch seien auch Versammlungen keine rechtsfreien Räume. Auch wenn das Versammlungsrecht ein hohes Gut darstelle, das von der Polizei geschützt und respektiert werde, "gelten hier klare Regeln, die von den Teilnehmern eingehalten werden müssen". So müssten Versammlungen angemeldet werden, und den Behörden müssten Ansprechpartner und Ordner benannt werden, die bei Rechtsverstößen regulierend tätig werden können, sagt Brettener. Insbesondere auch die Vorschiften der Corona-Verordnung seien zu beachten. "Werden diese Regeln jedoch bewusst nicht eingehalten und die Corona-Vorschriften missachtet, wird die Polizei ein konsequentes Vorgehen zeigen, Personalien feststellen und entsprechende Straf- und Bußgeldanzeigen fertigen", wird der Brettener Revierleiter deutlich.

Alle aktuellen Polizei-Meldungen finden Sie auch auf unserer großen Themenseite Polizei

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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