Juristisches Tauziehen um Hausverbot im Knittlinger Gemeinderat beendet
Verwaltungsgericht erklärt Hausverbot für rechtswidrig
Knittlingen (kn) In einem jahrelangen juristischen Tauziehen um vom Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp gegen den Knittlinger Jochen Stöhr ausgesprochene Hausverbote für die Sitzungssäle des Steinhauses und des Rathauses ist jüngst das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gefallen. Das Gericht hat demnach festgestellt, dass "das gegenüber dem Kläger am 8. November 2016 ausgesprochene Hausverbot rechtswidrig war." Stöhr hatte am 8. November an einer Gemeinderatssitzung in der Faust-Stadt teilgenommen und sich in der dortigen Bürgerfragestunde zu Wort gemeldet. In der Folge kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit Hopp. Mit der Begründung, Stöhr habe schon in den vergangenen Sitzungen des Rates immer wieder den Sitzungsverlauf gestört, verwies der Knittlinger Bürgermeister Stöhr des Saales und erteilte ihm Hausverbot. Als Stöhr in der nächsten Gemeinderatssitzung am 29. November 2016 wieder im Saal anwesend war, forderte Hopp ihn erneut auf, den Saal zu verlassen. Stöhr weigerte sich und blieb. Es folgte eine Anzeige von Hopp wegen Hausfriedensbruchs, die aber durch einen Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn am 22. Februar 2018 eingestellt wurde.
"Hausverbot ist rechtswidrig"
Gegen beide Hausverbote, gemeint sind die Verbote vom 8. November und 29. November, hatte Stöhr geklagt. In der Tat sei das ausgesprochene Hausverbot am 8. November rechtswidrig gewesen und habe den Kläger in seinen Rechten verletzt, gibt das Verwaltungsgericht Karlsruhe Stöhr recht. Und weiter: "Ein Hausverbot hat präventiven Charakter und setzt voraus, dass es zur Abwehr künftiger Störungen erforderlich ist. Demenstprechend sind mit dem Hausverbot Tatsachen zu benennen, die den Hausfrieden beziehungsweise eine Gemeinderatssitzung in der Vergangenheit gestört haben und darauf schließen lassen, dass in Zukunft im Sinne einer Wiederholung wieder mit Störungen zu rechnen und das Hausverbot daher erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern." Gemessen daran, sei das Hausverbot rechtswidrig.
Zweite Klage abgewiesen
Die Klage gegen das Verbot vom 29. November 2016 wies das Verwaltungsgericht hingegen ab. Zur Begründung heißt es: "In der Gemeinderatssitzung am 29.11.2016 wurde gegenüber dem Kläger kein weiteres Hausverbot ausgesprochen; der Kläger wurde lediglich auf das - mangels Widerspruch zu diesem Zeitpunkt (noch) wirksame - Hausverbot vom 8.11.2016 hingewiesen und zum Verlassen des Saales aufgefordert".
Stöhr tritt mit "Knittlingen Aktiv" zur Wahl an
Stöhr selbst, will sich die Anwesenheit im Knittlinger Gemeinderat nun dauerhafter sichern. Er kandidiert mit der Liste "Knittlingen Aktiv" für den Gemeinderat der Faust-Stadt. Er wolle, sollte er in den Rat kommen, "die Bürger besser und umfangreicher informieren und vertreten", so Stöhr. "Knittlingen Aktiv" stehe in diesem Sinn für eine vernünftige Haushaltspolitik mit Nachhaltigkeit, eine Sanierung des Freibads, Wertschätzung des Ehrenamts, einen Einstieg in Knittlingen 2030 und die Entwicklung eines Bedarfsplans für die Straßen und die Infrastruktur der Gemeinde Knittlingen.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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