LEADER-Förderung für Projekte im Kunst- und Kulturbereich
Land unterstützt Kulturschaffende im Ländlichen Raum mit 180.000 Euro

Kulturschaffende im Ländlichen Raum können sich mit ihren Projektideen bei der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe um eine Förderung bewerben.  | Foto: ©WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com
  • Kulturschaffende im Ländlichen Raum können sich mit ihren Projektideen bei der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe um eine Förderung bewerben.
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Stuttgart (kn) Das Land unterstützt die Kulturschaffenden im Ländlichen Raum mit Fördermitteln in Höhe von 180.000 Euro. „Die aufgrund der Corona-Pandemie erforderlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen die Kulturschaffenden im Ländlichen Raum vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung mit Unterstützungs- und Förderprogrammen auf die aktuellen Herausforderungen reagiert. Das Land hat sich nun mit Blick auf die weiterhin angespannte Lage dazu entschieden, für die Kulturszene im Ländlichen Raum im Rahmen von LEADER weitere Fördermittel in Höhe von 180.000 Euro für das Jahr 2021 bereitzustellen. Die Fördermittel sollen einen Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie im Kunst- und Kulturbereich leisten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (14. Januar) in Stuttgart.

LEADER-Aktionsgruppen bekommen je 10.000 Euro

LEADER (‚Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale‘) steht für die ‚Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft‘ und ist
ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der Ländlichen Räume. Um die auch im Ländlichen Raum von der Pandemie stark getroffenen Kulturschaffenden zu unterstützen, stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg den 18 LEADER-Aktionsgruppen jeweils 10.000 Euro an Landesmitteln bereit. Mit diesen Fördermitteln können im Jahr 2021 sogenannte nicht-investive LEADER-Projekte im Kunst- und Kulturbereich unterstützt werden. Über die Verwendung des Förderbudgets beschließen die LEADER-Aktionsgruppen. Kulturschaffende in den LEADER-Kulissen können sich mit ihren Projektideen bei der zuständigen Aktionsgruppe um eine Förderung bewerben.

Weitere Informationen zu LEADER und den 18 LEADER-Aktionsgruppen in Baden-Württemberg finden Sie unter https://leader.landwirtschaft-bw.de

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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