Bruchsaler Ordnungsamt appelliert
Rasanter Radverkehr sorgt für Verärgerung

Mit steigenden Temperaturen sind beim Ordnungsamt in Bruchsal zunehmend Beschwerden über Radfahrende eingegangen, die zu schnell unterwegs sind und den Fußgängerverkehr behindern. | Foto: Ordnungsamt Stadt Bruchsal
  • Mit steigenden Temperaturen sind beim Ordnungsamt in Bruchsal zunehmend Beschwerden über Radfahrende eingegangen, die zu schnell unterwegs sind und den Fußgängerverkehr behindern.
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Bruchsal (red) Mit steigenden Temperaturen sind beim Ordnungsamt in Bruchsal zunehmend Beschwerden über Radfahrende eingegangen, die auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder in der Fußgängerzone zu schnell unterwegs seien und hiermit den Fußgängerverkehr behindern oder gar gefährden würden. Das teilt die Stadt mit.

Regeln bei "Radfahrer frei"-Wegen

Dies zum Anlass nehmend möchte die Straßenverkehrsbehörde allen „Radlern“ in Erinnerung rufen, dass auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ das Radfahren zwar erlaubt, aber nicht vorgeschrieben ist. Wenn man sich für den freigegebenen Gehweg entscheidet, dürfe man diesen maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Dies gelte auch für freigegebene Fußgängerzonen.

„Durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sind Radfahrende als Gast auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zwar zugelassen; der Fußverkehr hat jedoch Vorrang und darf nicht behindert werden“, erläutert Nina Schüßler, zuständige Abteilungsleiterin des Bruchsaler Ordnungsamtes.

Radverkehr und Fußgänger teilen sich engen Raum

Insbesondere von Anwohnenden der Wiesen- und Bergstraße hätten sich zuletzt Beschwerden bezüglich „rasender Radler“ entlang des auch für den Radverkehr freigegebenen Gehweg entlang des Saalbachs gehäuft. Hier teilen sich Fußgänger und Radfahrende den begrenzten Raum entlang des Saalbachs.

Ordnungsamt ruft zu gegenseitiger Rücksicht auf

Als besonders gefahrenträchtig wurde dem Ordnungsamt das Zusammentreffen von zu schnellen E-Bikern und Gassigängern mit an der Leine geführten Hunden geschildert. Kollisionen seien des Öfteren nur mit einem schnellen Sprung zur Seite der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verhindern gewesen. Die Straßenverkehrsbehörde appelliert daher gleichermaßen an Fußgänger- und Radverkehr mit einer in der Straßenverkehrs-Ordnung verankerten Grundregel: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."



Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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