Neuregelungen im Straßenverkehr 2025
Papierführerschein bis 19. Januar umtauschen
Region (aum) Am 1. Januar 2025 sind zahlreiche neue Regelungen im Straßenverkehr für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft getreten. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt einen Überblick über wichtige Neuerungen und ihre Konsequenzen.
Papierführerschein umtauschen
Wer 1971 oder später geboren wurde und noch im Besitz eines rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2025 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro. Ältere Führerscheine, die zwischen den Jahren 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.
Aus orangefarbener HU-Plakette wird gelb
Wer auf dem Kennzeichen eine orangefarbene Plakette hat, muss 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Ist die Prüfung erfolgreich, gibt es eine gelbe Plakette, die bis 2027 gilt. Neu im Jahr 2025 zugelassene Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhalten eine braune Plakette und müssen erst drei Jahre später zur Hauptuntersuchung, also 2028.
Jährlich wechselnde Kennzeichen
Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und sogenannte Leichtmobile tragen ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen. 2025 wird das Versicherungskennzeichen grün sein.
Winter- und Ganzjahresreifen
Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Pneus mit dem „Alpine“-Symbol genutzt werden. Das Logo zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel. „M+S“-Reifen, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Reifen mit beiden Bezeichnungen dürfen weiterhin gefahren werden.
Gasprüfung wird verpflichtend
Für Wohnmobile und Wohnwagen gilt ab dem 19. Juni 2025 eine verpflichtende Gasprüfung, ansonsten droht ein Bußgeld. Diese Prüfung nehmen die GTÜ-Partner in ganz Deutschland vor. Sie muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Treibstoffkosten werden steigen
Im Rahmen des Klimapakets wird die CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht – plus Mehrwertsteuer. Damit verteuern sich ab Januar die Preise für Benzin und Diesel.
Motorräder: Reifen und Erstzulassung
Erstzulassungen von Motorrädern sind ab Januar 2025 nur noch erlaubt, wenn sie die Euro-Norm 5+ erfüllen. Zudem endet eine Übergangsfrist für Motorradreifen. Wer noch mit Reifen fährt, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, benötigt ab 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Neuere Reifen erfordern keine Einzelabnahme, wenn die Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen. Abweichungen erfordern eine Abnahme durch eine Prüforganisation, wie beispielsweise die GTÜ.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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