Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus
Region (kn) Mit der Anpassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gelten laut Angaben des Sozialministeriums seit Montag, 27. Dezember 2021, folgende Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus: Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal drei Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.
Auch vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche sind ausgenommen
Außerdem sind auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre mit vollständigem Impfschutz sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen, da es für sie bisher keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für eine Auffrischimpfung gibt.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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