Prüfung durch Kommunalaufsicht (Aktualisierung: Amtierender Bürgermeister Hopp nimmt Stellung zu Entscheidung des Landratsamt)
Bürgermeisterwahl in Knittlingen kann wie geplant stattfinden

Die für den 24. Oktober angesetzte Bürgermeisterwahl in Knittlingen kann wie geplant stattfinden, eine Wahlabsage kommt nicht in Betracht.  | Foto: archiv
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Knittlingen (enz) Die für den 24. Oktober angesetzte Bürgermeisterwahl in Knittlingen kann wie geplant stattfinden, eine Wahlabsage kommt nicht in Betracht. Zu diesem Ergebnis gelangt die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Enzkreis nach einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Konkret geht es darum, ob eine Äußerung des scheidenden Amtsinhabers Heinz-Peter Hopp (wir berichteten) im Amtsblatt vom 24. September als eine Verletzung des Neutralitätsgebots zu werten sei, die nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) eine Absage der Wahl durch die Rechtsaufsicht erfordert hätte. Hopp hatte in einer im Amtsblatt abgedruckten Rede die Hintergründe seines Verzichts auf eine weitere Kandidatur erläutert und dabei Bezug auf eine Bewerbung eines Kandidaten genommen.

Äußerungen widersprechen Neutralitätsgebot, Verstoß wiegt aber nicht so schwer

Die Äußerungen Hopps dürften dem Neutralitätsgebot zwar widersprechen. Dieser Verstoß wiege jedoch nicht so schwer, dass die anstehende Wahl deswegen abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müsste. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, "dass dieser Verstoß zu einem Wahlergebnis führen wird, bei dem die Wahl für ungültig erklärt werden müsste – oder anders ausgedrückt: Der Verstoß besitzt nicht die nach dem Kommunalwahlgesetz erforderliche 'Ergebniserheblichkeit'", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Damit stehe einer planmäßigen Durchführung der Bürgermeisterwahl in der Fauststadt nichts mehr im Wege. Diese Einschätzung hat das Landratsamt am Montag, 4. Oktober, der Stadt Knittlingen und dem Gemeindewahlausschuss mitgeteilt, der nunmehr in einer noch anzuberaumenden Sitzung über die Zulassung der Bewerber entscheiden wird.

Sätze waren "ausschließlich Aufhänger für meine Erläuterungen"

In einem Presse-Statement hat sich am heutigen Montag auch der amtierende Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp zur Entscheidung des Landratsamt Enzkreis geäußert. Dies habe, so Hopp, "zu Recht entschieden, dass die Bürgermeisterwahl wie geplant stattfinden kann und eine Wahlabsage nicht in Betracht kommt". In seiner Presseerklärung vom 16. September habe er sich nicht für oder gegen einen Wahlbewerber geäußert. "Ich habe mich zu meinen persönlichen Gründen geäußert, nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren. Die Nennung eines Wahlbewerbers diente nicht dazu, den Wahlbewerber positiv oder negativ zu kritisieren, sondern ausschließlich als Aufhänger für meine Erläuterungen", betont Hopp. 

"Wollte nie die Bürgermeisterwahl beeinflussen"

Über dieses Verständnis seiner Äußerungen in der Pressemitteilung seien sich der Wahlbewerber (es handelt sich dabei um Alexander Kozel; Anm.d.Red.) und er auch einig. "Missinterpretationen meiner Äußerungen durch Dritte entbehren damit jeder Grundlage", wird Hopp deutlich. Und weiter: "Es lag nie in meiner Absicht, die Bürgermeisterwahl zu beeinflussen und mich für oder gegen einen Kandidaten auszusprechen. Ich habe mich nicht und werde mich auch zukünftig nicht zugunsten oder zulasten eines Wahlbewerbers äußern." Die Bürger fordert Hopp schlussendlich dazu auf, eine unvoreingenommene Wahlentscheidung zu treffen und vom Wahlrecht rege Gebrauch zu machen.

Mehr dazu lesen Sie auf unserer Themenseite Bürgermeisterwahl Knittlingen.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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