Meldepflicht beachten
Corona-Tests an Autobahnen und Flughäfen nur noch für Rückkehrer aus Risikogebieten

Region (enz) Die Ferien sind zu Ende, aber weiterhin kehren Menschen aus dem Sommerurlaub zurück. Deshalb sind die Corona-Teststationen des Landes Baden-Württemberg an den Flughäfen, den Autobahnen A 5 und A 8 und am Stuttgarter Hauptbahnhof noch bis mindestens Anfang Oktober geöffnet. Allerdings können sich dort ab 16. September nur noch Rückkehrer aus Risikogebieten testen lassen. Welche Länder und Regionen das aktuell sind, steht auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Test ist kostenlos

„Unabhängig davon gelten die meisten Regeln für Rückkehrer aus Risiko-Regionen unverändert“, betont Gesundheitsamts-Leiterin Dr. Brigitte Joggerst. Dazu gehört, dass sie sich entweder an einer der Teststationen oder unverzüglich zu Hause bei ihrem Hausarzt testen lassen müssen; der Test ist kostenlos. Sie dürfen die häusliche Isolation erst verlassen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können, und sie müssen sich beim Ordnungsamt ihres Wohnorts melden – sonst droht ein Bußgeld. Wer einen negativen Test vorweisen kann, der kurz vor der Ausreise im Ausland gemacht wurde, muss nicht in häusliche Quarantäne; das Ergebnis dieses Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Heimatgemeinde muss über Testergebnis informiert werden

Als aus der Quarantäne entlassen gilt, wer nach der Einreise in Deutschland negativ getestet wurde. Über das negative Testergebnis muss wiederum die Heimatgemeinde informiert werden. Wer sich nicht vor oder bei der Einreise testen lassen konnte, wendet sich für den Test an seine Hausärztin oder den Hausarzt. Falls diese nicht selbst testen, vermitteln sie einen Termin im Testzentrum in Pforzheim. „Wichtig ist, dass Einreisende aus Risikogebieten sich beim Ordnungsamt melden müssen, wenn sie Anzeichen eines Atemwegsinfektes haben, auch wenn ihr Test negativ war“, erklärt Joggerst. Das gelte auch für Gruppen, für die es Ausnahmen gibt, etwa Angehörige der Bundeswehr oder Polizisten, die aus dienstlichen Gründen in einem Risikogebiet waren.

Regelungen für Einreisende aus Ländern, die nicht als Risikogebiete gelten, entfallen ab dem 16. September – insbesondere die Möglichkeit, sich bei der Einreise kostenlos testen zu lassen. „Wer einen Test machen möchte, muss sich dann an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden“, so Brigitte Joggerst.

Nach fünf bis sieben Tagen ein weiteres Mal testen lassen

„Wer aus einem Risikogebiet kommt, dem empfehlen wir, sich nach fünf bis sieben Tagen ein weiteres Mal testen zu lassen“, sagt die Ärztin. Erst zu diesem Zeitpunkt könne sicher ausgeschlossen werden, dass man das Virus in sich trage. Voraussichtlich werde auch die Corona-Verordnung demnächst in diese Richtung geändert: Dann können sich Rückkehrer aus Risikogebieten frühestens fünf Tage nach der Einreise testen lassen – und müssen bis dahin in Quarantäne bleiben.

Aktuelle Informationen dazu und zu allen weiteren Fragen rund um Corona und COVID 19 gibt es auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/corona. Fragen können zudem direkt an der Corona-Hotline unter 07231 308-6850 oder per Mail an corona@enzkreis.de gestellt werden.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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