Freilauf-Verbot für Katzen in Walldorf
Datenerhebung bei Katzen-Lockdown ohne rechtliche Grundlage

Foto: Galina Zhigalova - stock.adobe.com
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Walldorf (dpa/lsw) Das Sammeln von Daten über Katzenbesitzer durch eine Firma im Zuge des Ausgangsverbots für die Vierbeiner in Walldorf im vergangenen Jahr entbehrte nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten einer Rechtsgrundlage. Weder die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts im Rhein-Neckar-Kreis noch die Stadt selbst hätten einen schriftlichen Vertrag mit der GmbH zur konkreten Ausgestaltung des Auftrags geschlossen, heißt es in einem Schreiben des Landesbeauftragten an den FDP-Landtagsabgeordneten Christian Jung, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Katzen-Freilauf-Verbot auch in den nächsten Jahren

Jung, der Sprecher für Petitionen der FDP-Landtagsfraktion ist, erklärte: «Damit ist klar: Daten von Katzenbesitzern dürfen nicht gesammelt werden. Dafür gab und gibt es keine Rechtsgrundlage.» Um Jungtiere der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen zu schützen, hatte das Landratsamt verfügt, dass ab Mitte Mai rund drei Monate lang Katzen im Süden Walldorfs nicht ohne Leine durch das Brutgebiet streifen durften. Die Regel soll auch in diesem und den kommenden beiden Jahren von April bis Ende August gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden. Die Maßnahme hatte bundesweit Aufsehen erregt und Kritik ausgelöst.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Stadt hatte eine externe Firma mit einem Monitoring der Haubenlerchen beauftragt. Dem Landesdatenschutzbeauftragten zufolge war Teil davon die Verarbeitung personenbezogener Daten der Katzenhalterinnen und Katzenhalter. Ein dafür notwendiger Auftragsverarbeitungsvertrag sei aber zu keinem Zeitpunkt geschlossen worden. Zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und der GmbH habe nach vorliegenden Informationen kein Vertragsverhältnis bestanden.

"Jeder Verarbeitungsvorgang bedarf einer Rechtsgrundlage"

Informationen über Menschen dürften nicht ohne eine Einwilligung oder ein Gesetz erhoben, gespeichert, systematisiert und übermittelt werden, betont die Fachbehörde in dem Schreiben. «Jeder Verarbeitungsvorgang bedarf einer Rechtsgrundlage.» Daher habe man den Beteiligten «dringend empfohlen», die Angelegenheit für die Zukunft zu klären und dabei ihre jeweiligen Datenschutzbeauftragten ins Boot zu holen. «Wir haben die Angelegenheit damit vorläufig abgeschlossen, uns allerdings vorbehalten, zu einem späteren Zeitpunkt die datenschutzrechtliche Ausgestaltung des Monitorings erneut zu überprüfen», heißt es in der Antwort an Jung.

FDP zufrieden über Protest gegen "Datensammelwut"

Aus Sicht des FDP-Politikers hat es sich somit gelohnt, dass die Freien Demokraten und er persönlich im vergangenen Sommer massiv gegen die «Datensammelwut» in Walldorf protestiert und den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet hätten. «Zum Schutz der Haubenlerchen brauchen wir keine Dossiers über Katzenhalter mit persönlichen Daten der Menschen», betonte Jung.

Autor:

Kathrin Kuna aus Bretten

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