Mittel von rund 250.000 Euro
Förderung von Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Die Landesregierung stellt Mittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte bereit.  | Foto: Maggie - stock.adobe.com
  • Die Landesregierung stellt Mittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte bereit.
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Region (red) Die Landesregierung stellt Mittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte bereit. Das geht aus einer Mitteilung der Landtagsabgeordneten Andrea Schwarz (Grüne) hervor. Noch bis zum 29. Februar läuft demnach die Bewerbungsfrist für das Förderprogramm, das die gesellschaftliche Teilhabe dieser Frauen stärken soll.

"Wir stehen für eine Gesellschaft, in der sich alle einbringen können"

„Zuwanderung ist eine Stütze für unsere Gesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag in der Wirtschaft – und das gerade bei uns schon seit Generationen”, so die Brettener Abgeordnete Schwarz. Bei den Teilhabemöglichkeiten bestehe jedoch nach wie vor Nachholbedarf. „Und gerade wenn Rechtsextreme über Vertreibung fantasieren und Deutschland so international immer unattraktiver wird, ist es wichtig, dass wir als Landesregierung zeigen: Wir stehen für eine Gesellschaft, in der sich alle einbringen können.”

Potenziale vor Ort bestmöglich nutzen

Die Förderungen würden sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ des Netzwerkes Integration sowie an aktuellen Herausforderungen im Integrationsbereich orientieren. Auch der Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) betont, dass das Programm dazu dienen soll, die vielfältigen Potenziale vor Ort bestmöglich zu nutzen.

Höchstsatz von 30.000 Euro

Gefördert werden Kommunen und freie Träger mit Zuschüssen von bis zu 75 beziehungsweise 90 Prozent, wobei der Höchstsatz je Maßnahme 30.000 Euro beträgt. Anträge sind bis zum 29. Februar beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen. Die Förderentscheidung erfolgt durch ein Expertengremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerkes Integration sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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