Neue Regelung ab Januar 2024
Gebühren für Bewohnerparkausweise in Bruchsal erhöhen sich
Bruchsal (red) In Bruchsal wird ab 1. Januar 2024 eine neue Rechtsverordnung zur Erhebung von Gebühren von Bewohnerparkausweisen in Kraft treten. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor. Demnach müssen Bewohnerinnen und Bewohner für das Ausstellen eines solchen Ausweises künftig 90 Euro pro Jahr bezahlen.
Satzung der Stadt wurde unwirksam
Hintergrund der neuen Regelung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bewohnerparkausweisgebührensatzung der Stadt Freiburg vom 13. Juni, mit dem auch die bisherige Satzung der Stadt Bruchsal unwirksam wurde. Mit Bekanntgabe der Urteilsbegründung vom 11. September bestehe nun Rechtssicherheit im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Neuregelung in Form einer Rechtsverordnung. Die Bundesrichter hatten zwar keine Bedenken gegen die grundsätzliche Gebührenhöhe pro Jahr geltend gemacht, es wurden jedoch bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung durch die Städte festgelegt.
Unwirksamkeit durch Formfehler
Den Kommunen wurde fälschlicherweise in der Delegationsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung die Form einer Satzung zur Regelung der Bewohnerparkgebühren vorgegeben; stattdessen hätte das Land eine Rechtsverordnung vorschreiben müssen. Durch diesen Formfehler sind alle kommunalen Satzungen unwirksam geworden.
Neue Gebührenordnung ohne soziale Komponente
Auch Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen seien mangels Rechtsgrundlage unzulässig, so das Bundesverwaltungsgericht. Folglich wurde in die städtische Bewohnerparkausweisgebührenordnung vom 28. November – im Gegensatz zur Vorgängerregelung in Form einer Satzung – die vom Gericht beanstandete soziale Komponente nicht erneut aufgenommen.
Gemeinderat beschloss zuletzt 30 Euro pro Jahr
Der Bruchsaler Gemeinderat hatte zuletzt am 25. Juli die Aufhebung der städtischen Bewohnerparkausweisgebührensatzung beschlossen. Seither wurde übergangsweise auf die vormals gültige Dienstanweisung der Stadt für die Erteilung von Sonderparkberechtigungen sowie die darin verankerte Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Parkausweises zurückgegriffen.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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