Pandemie-Stufe 2: „Obacht!“
Maskenpflicht gilt auch in Arzt- und Zahnarzt-Praxen

Region (enz) Am Dienstag hat Baden-Württemberg die Pandemiestufe von 1 auf 2 erhöht. „Das ist zunächst mal eine Warnung, ein Obacht!“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann beim Bürgerempfang am selben Tag in Remchingen. Angesichts steigender Infektionszahlen und einer Sieben-Tage-Inzidenz im Land deutlich über zehn Fällen pro 100.000 Einwohnern sei es notwendig, wieder deutlich achtsamer zu sein, „um nicht zu verspielen, was wir durch Disziplin in den vergangenen Monaten erreicht haben“, so Kretschmann.

Aerosole können sich im ganzen Raum verteilen

„Die AHA-Regel ist dafür eine sehr gute Richtschnur“, kommentiert Dr. Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamts. AHA steht für Abstand – mindestens 1,5 Meter sollen es sein –, Hygiene und Alltagsmasken. „Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt überall dort, wo es schwer oder unmöglich ist, den Mindestabstand einzuhalten“, erklärt die Ärztin. Insbesondere seien das öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen oder Taxen oder Ladengeschäfte, Supermärkte und Einkaufszentren. „Wir haben gelernt, dass sich Aerosole im ganzen Raum verteilen können – deshalb bietet die Maske in geschlossenen Räumen grundsätzlich einen guten Schutz.“

„Die Maskenpflicht gilt auch in Arzt- und Zahnarztpraxen“, betont Joggerst. Dort sei das Risiko ohnehin groß, wenn ältere Menschen oder andere Personen aus Risikogruppen behandelt werden. Zusätzlich steigen die Übertragungen, wenn nicht nur einfache Untersuchungen durchgeführt werden, sondern Behandlungen länger dauern als eine Viertelstunde. „Aus diesem Grund benennt die Corona-Verordnung ausdrücklich für die Pflicht zum Tragen einer Maske auch Friseur-, Massage- oder Piercing-Studios sowie Fußpflege-Institute“, so Joggerst. Arztpraxen erstellen im Übrigen einen Hygieneplan, so Joggerst – „schon lange vor Corona und unabhängig von der derzeitigen Pandemie.“

Ausnahmen nur für Kinder oder mit Attest

Die Corona-Verordnung zieht einen engen Kreis, was mögliche Ausnahmen von der Maskenpflicht angeht: Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Menschen, die aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen keine Maske tragen können; hierfür wird in der Regel ein begründetes ärztliches Attest verlangt. „Und selbstverständlich müssen Patienten beim Kieferorthopäden oder beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt während der Behandlung keine Maske tragen“, sagt Brigitte Joggerst – ebenso wenig wie im Gasthaus am Tisch sitzend.

Eine weitere Ausnahme lässt sich in Läden und Supermärkten in der Region beobachten: Dort muss das Bedienungspersonal dann keine Maske tragen, wenn es hinter Plastikschilden oder anderen festen Einrichtungen steht oder sitzt und so keinen direkten Kontakt mit den Kunden oder mit Kollegen und deren Atem hat. „Das Problem sind die Aerosole, mit denen das Virus nach Stand der Forschung in erster Linie übertragen wird“, betont die Gesundheitsamts-Chefin.“

„Aerosol-Wolke auch da, wenn man sie nicht sehen kann“

Hier habe sich gezeigt, dass der Mund-Nasen-Schutz einen sehr hohen Schutz bietet – wenn er von allen getragen wird, und zwar richtig: eng über Mund und Nase anliegend. „Im Winter, bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt, kann ich meine Atemwolke und die der anderen sehr gut erkennen,“ sagt sie. „Aber diese Aerosol-Wolke ist eben auch da, wenn man sie nicht sehen kann – und trägt die Viren weiter, wenn ich infektiös bin.“

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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