Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer
Meldepflicht bei Rückkehr aus einem Risikogebiet

Region (enz) Viele Menschen kehren derzeit aus den Sommerferien zurück und fragen sich, was sie bei ihrer Rückkehr aus dem Ausland beachten müssen. Kann jeder Reiserückkehrer einen Coronatest machen? Muss man sich irgendwo melden? Was ist zu tun, wenn Symptome auftreten? Wann muss man sich in Quarantäne begeben?

Die Quarantäne: Pflicht bis zum Vorliegen eines negativen Test-Ergebnisses

Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich testen lassen und sie müssen sich direkt in häusliche Isolation (Quarantäne) begeben, bis sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. Außerdem müssen sie sich beim Ordnungsamt ihres Wohnorts melden. „Wer dies versäumt, kann mit einem Bußgeld belegt werden“, warnt die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Angelika Edwards. Der Hintergrund: Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden für die Anordnung und Kontrolle der Quarantäne zuständig. Die Pforzheimer Stadtverwaltung hat dazu für die Bürger aus dem Stadtgebiet auf ihrer Homepage ein Formular bereitgestellt, mit dem die Meldung rasch und unkompliziert erfolgen kann.

Wer einen negativen Test vorweisen kann, der kurz vor der Ausreise im Urlaubsland gemacht wurde, muss nicht in Quarantäne. Das Ergebnis des Tests darf dabei nicht älter als 48 Stunden vor der Einreise sein. Als aus der Quarantäne entlassen gilt, wer nach der Einreise in Deutschland negativ getestet wurde. Über das negative Testergebnis muss die Heimatgemeinde informiert werden, damit dort bekannt ist, dass die Person nicht mehr Quarantäne-pflichtig ist. „In jedem Fall sollte man den Testbericht mindestens 14 Tage aufheben,“ rät Edwards.

Bei einer Rückreise aus Regionen und Ländern, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, gibt es keine Verpflichtung zur Quarantäne. Allerdings kann sich die Liste der Risikogebiete kurzfristig ändern. Wer also im Urlaub ist oder noch fährt, sollte regelmäßig auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Sozialministeriums Baden-Württemberg überprüfen, welche Länder aktuell als Risikogebiete ausgewiesen sind.

Der Test: Für Risikogebiete verpflichtend, für andere Regionen freiwillig, innerhalb von 72 Stunden kostenlos

„Alle Reiserückkehrer, unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet einreisen oder nicht, können sich an den deutschen Flughäfen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen – also in Frankfurt und Stuttgart, in Friedrichshafen und am Baden-Airpark“, sagt Edwards und betont: „Für Rückkehrer aus einem Risikogebiet ist der Test seit dem 8. August verpflichtend.“ Aktuell sind dies nun auch einige Regionen in Frankreich.

Für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, gibt es Teststellen direkt an der Autobahn, beispielswiese an der A3, der A8 und der A93 in Bayern oder an der A5 und der A81 in Baden-Württemberg. Auch hier sind die Tests für Reiserückkehrer kostenlos; die Ergebnisse erhalten die Getesteten per App.

Wer keine Gelegenheit hatte, sich noch im Urlaubsland oder direkt an Flughafen oder Autobahn testen zu lassen, wendet sich für den Test an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung. Der Arzt vermittelt dann einen Termin im Testzentrum in Pforzheim, falls er nicht selbst den Test durchführt. Dort wurden die Kapazitäten zuletzt deutlich aufgestockt und die Öffnungszeiten erweitert. „Eine direkte Terminvergabe durch das Testzentrum oder durch uns im Gesundheitsamt ist allerdings nicht möglich“, betont Edwards.

Auch wenn die Corona-Verordnung dies nicht vorschreibt, raten die Ärztinnen im Gesundheitsamt zu einem zweiten Test: „Wer aus einem Risikogebiet kommt, dem empfehlen wir, sich nach fünf bis sieben Tagen ein weiteres Mal testen zu lassen“, sagt Angelika Edwards. Erst zu diesem Zeitpunkt könne sicher ausgeschlossen werden, dass man sich das Virus nicht eingefangen habe.

Und falls der Test positiv ist oder ich krank werde?

Wenn der Corona-Test positiv ausfällt, wird dies automatisch an das Gesundheitsamt gemeldet. Von dort wird Kontakt mit der Person aufgenommen; sie muss dann für 14 Tage in häuslicher Quarantäne oder einer anderen geeigneten Unterkunft bleiben. „Außerdem ermitteln wir dann mögliche Kontaktpersonen, die wir ebenfalls informieren,“ erklärt Edwards.

Unabhängig davon, ob Risikogebiet oder nicht: Wer noch am Urlaubsort Symptome zeigt, sollte sich auf jeden Fall noch am Urlaubsort testen und untersuchen lassen. Bei einem positiven Testergebnis muss sich der Urlauber noch am Urlaubsort in Quarantäne begeben. „Wer erst Tage nach seiner Rückkehr Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigt, sollte sich umgehend telefonisch an den Hausarzt wenden. Dieser kann dann auch einen Corona-Test veranlassen“, so Edwards.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/corona, insbesondere auf der Unterseite „Informationen für Reiserückkehrer“. Von dort führt auch ein Link zu den Seiten des Sozialministeriums, auf denen stets aktuell die Liste der Risikogebiete veröffentlicht wird. Fragen können auch an die Corona-Hotline unter 07231 308-6850 oder per Mail an corona@enzkreis.de gerichtet werden.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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