Gebiet in Ölbronn und Bauschlott
Neues Wasserschutzgebiet sichert die Wasserversorgung von Ölbronn
Ölbronn-Dürrn (pm). Um die Wasserversorgung der Gemeinde Ölbronn-Dürrn zu sichern und auf den neuesten Stand zu bringen, weist das Umweltamt des Enzkreises ein neues Wasserschutzgebiet für die Tiefbrunnen I und II Lückenbronn aus. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor.
Versorgung mit regionalem Trinkwasser
„Die Tiefbrunnen versorgen den Ortsteil Ölbronn mit regionalem Trinkwasser. Ihr langfristiger Schutz gewinnt besonders in Zeiten des Klimawandels an Bedeutung,“ betont die zuständige Dezernentin, die erste Landesbeamtin Hilde Neidhardt. „Das bestehende Gebiet entsprach weder in seiner Größe noch bei den Schutzbestimmungen den heutigen Anforderungen“, erklärt sie.
Gebiet liegt in Ölbronn und Bauschlott
Das Wasserschutzgebiet umfasst Flächen auf den Gemarkungen von Ölbronn und Bauschlott. Detaillierte Lagekarten finden sich auf www.enzkreis.de/Gewässerschutz unter dem Aufklapper „Wasserschutzgebiete“; dort steht auch die Rechtsverordnung, die ab 20. Januar gilt. Im vorausgegangenen Verfahren wurden die Öffentlichkeit beteiligt und betroffene Träger öffentlicher Belange angehört.
Gesamter Ort Ölbronn liegt in Wasserschutzgebiet
Im Wasserschutzgebiet gelten Regelungen, die unter anderem den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder die Bodenbewirtschaftung einschränken, wenn dadurch Nachteile für das Grundwasser zu befürchten sind. Ob dies der Fall ist, hängt in erster Linie von der Empfindlichkeit des Untergrunds ab, deshalb ist das Gebiet in unterschiedliche Wasserschutzzonen unterteilt. Durch die Neuausweisung liegt nun die gesamte Ortslage von Ölbronn in der Zone IIIA – entweder im neuen Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen I und II Lückenbronn oder aber in dem seit 1992 geltenden Wasserschutzgebiet Bauschlotter Platte.
Prüfpflichten für wassergefährdende Stoffe
Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Heizöl-, Diesel- und Altöltanks) bestehen Prüfpflichten: Oberirdische Tankanlagen von 1.000 bis 10.000 Litern Lagervolumen müssen nun – wie bisher schon Anlagen mit mehr als 10.000 Litern – regelmäßig alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden. Unterirdische Tankanlagen müssen alle zweieinhalb Jahre durch eine Sachverständigenorganisation überprüft werden.
„Schauen Sie sich die Unterlagen zu Ihrem Öltank genau an und beauftragen Sie bei Bedarf eine Tankprüfung, denn im Schadensfall verlangen die Versicherungen Nachweise der Sachverständigenprüfungen“, rät Neidhardt. Weitere Informationen gibt es beim Umweltamt unter 07231 3089451.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.