Kommunale Wärmepläne
Viele Städte hängen noch hinterher

Baden-Würtembergs Energieministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) | Foto: Matthias Bein/dpa
  • Baden-Würtembergs Energieministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen)
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Stuttgart (dpa/lsw) Rund 60 Prozent der Stadtkreise und der sogenannten großen Kreisstädte in Baden-Württemberg haben bis zum Jahresende 2023 wie vorgesehen eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Nach Angaben des Umweltministeriums haben bislang 64 von 104 Kommunen, die zu einer Wärmeplanung verpflichtet sind, diese auch bei den Regierungspräsidien vorgelegt. Bei 40 Kommunen verzögert sich die Abgabe bis ins erste Quartal des Jahres 2024.

Wärmepläne verpflichtend für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern

In Baden-Württemberg mussten alle sogenannten großen Kreisstädte und die Stadtkreise laut Klimaschutzgesetz eigentlich bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dort leben laut Umweltministerium 50 Prozent der Einwohner des Landes. Alle Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern müssen die Wärmepläne laut Heizungsgesetz auf Bundesebene bis spätestens 2028 vorlegen.

208 Kommunen erstellen Wärmeplan freiwillig

Neben den 104 Stadtkreisen und den großen Kreisstädten haben dem Umweltministerium zufolge 208 weitere Kommunen, die noch keine Wärmeplanung vorlegen mussten, eine entsprechende Förderung in Anspruch genommen, um die Planung freiwillig zu erstellen.

"Wunsch nach Alternativen zu fossilen Energieträgern ist groß"

Aus Sicht von Umweltministerin Thekla Walker ist das ein Erfolg: «Gerade die hohe Nachfrage nach Förderung für eine freiwillige Wärmeplanung zeigt: Der Wunsch vor Ort nach sicheren und sauberen Alternativen zu fossilen Energieträgern ist groß», sagte die Grünen-Politikerin. Die Wärmeplanung könne der Energiewende einen starken Schub geben. «Dafür braucht es aber eine dauerhaft gesicherte Bundesförderung von Nah- und Fernwärmenetzen», sagte Walker. Das Land wolle die Bundesförderung ergänzen, damit die Kommunen ihre Pläne schnell umsetzen könnten.

Wärmeplan behandelt Grundsatzfragen

Mit den Wärmeplänen soll etwa erfasst werden, wie die Gebäude bislang beheizt sind, wie dies in Zukunft klimaneutral geschehen soll und ob es etwa ein Fernwärmenetz gibt. Auf der Basis sollen Hausbesitzer dann Investitionsentscheidungen treffen können.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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