Kein Singen in den Kirchen wegen möglicher Tröpfcheninfektion
Erste Gottesdienste in Corona-Zeiten ab 4. Mai möglich

Stuttgart (dpa/lsw) Gläubige im Südwesten können vom 4. Mai an wieder Gottesdienste feiern. "Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden", betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Zuvor war der 10. Mai als Starttermin im Gespräch gewesen. Die Einigung der Landesregierung mit den Vertretern der christlichen Kirchen, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der Islamverbände vom Dienstagabend sieht etliche Auflagen für den Wiedereinstieg in das religiöse Leben vor.

Begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen

So soll es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen geben. Dabei wird aber nicht wie in anderen Bundesländern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern vorgeschrieben. Eine Obergrenze der jeweiligen Kapazität ergibt sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei diesem Mindestabstand können an Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien bis zu 100 Gläubige teilnehmen. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Für die Gläubigen sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept notwendig. Die Religionsgemeinschaften können auch striktere Regelungen erlassen.

"Es war eine harte Zeit."

Die Vorstandschefin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg, Barbara Traub, zeigte sich erleichtert über die Rückkehr eines gewissen religiösen Lebens. "Es war eine harte Zeit." Im Prinzip bestand seit Mitte März ein Versammlungsverbot für die Gotteshäuser.Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Frank Otfried July, sieht auf die Gemeinden viel Arbeit zukommen. "Die Vorbereitung öffentlicher Gottesdienste mit Beachtung der Abstandsregelungen und sich daraus ergebender Höchstzahlen an Gottesdienstbesuchern, Hygiene- und anderer Schutzmaßnahmen ist eine beachtliche Aufgabe."

Kein gemeinsames Singen in den Kirchen

Auf das gemeinsame Singen werden die Kirchen wegen der möglichen Tröpfcheninfektion verzichten, wie der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, mitteilte.Die vier Landesbischöfe, die beiden Israelitischen Religionsgemeinschaften und Islamverbände hatten jeweils separat an Schalt-Konferenzen mit Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) teilgenommen. Endgültige Vorgaben erwarten die Religionsgemeinschaften, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag, 30. April, das Thema beraten haben. Die genaue Umsetzung liegt wie bei den meisten Corona-Vereinbarungen bei den Ländern.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

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Kraichgau News aus Bretten

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