IG Bau: Auf Montage muss der Chef ab jetzt die Unterkunft stellen - und bezahlen

Pension statt Bau-Container – die Standards von Bauarbeiter-Unterkünften lassen sich per Betriebsvereinbarung festlegen. Und ab 2017 gilt erstmals: Der Chef muss die Übernachtung stellen und bezahlen. | Foto: IG Bau Nordbaden
  • Pension statt Bau-Container – die Standards von Bauarbeiter-Unterkünften lassen sich per Betriebsvereinbarung festlegen. Und ab 2017 gilt erstmals: Der Chef muss die Übernachtung stellen und bezahlen.
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(pm) Im Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss. Für die rund 5.400 Bauarbeiter im Raum Karlsruhe gilt bei „Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt“: Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen.

Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten „Auslöse“ abziehen. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit. Von der Neuregelung profitiert nach Gewerkschaftsangaben ein Großteil der 90.000 Bauarbeiter in Baden-Württemberg.

Erstmals für alle Baubetriebe gültig

Die IG BAU Nordbaden spricht von einem „Durchbruch“. „In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau“, sagt Bezirkschef Wolfgang Kreis. Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen. Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gelte nun jedoch erstmals für alle 552 Baubetriebe im Raum Karlsruhe – ohne Ausnahme.

Betriebsvereinbarung schafft Vorteile

Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und
Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts-Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Kreis: „Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer.“

Bisher waren Abzüge von "Ablöse" üblich

Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“, berichtet Kreis. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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