Ab Montag, 18. Oktober
Maskenpflicht an Schulen wird gelockert
Region (kn) Schon länger ist bekannt, dass die Maskenpflicht an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden soll. Am Freitag hat das Kultusministerium laut einer Mitteilung die Schulen über diese Regelung noch einmal informiert und ihnen auch weitere Hinweise an die Hand gegeben. Dies wird auch in der Corona-Verordnung Schule festgehalten, die das Kultusministerium am Wochenende notverkünden wird. Es bleibt dabei bei der grundlegenden Änderung: Ab Montag können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen. Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin. „Die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben es uns, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Damit erleichtern wir den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften den Unterricht. Denn ohne Maske fällt die Kommunikation – das Herzstück der Pädagogik – leichter“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Maske kann freiwillig getragen werden
Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. „Selbstverständlich verbieten wir das Tragen der Maske nicht. Wer will, kann also im Klassenzimmer weiterhin freiwillig eine Maske tragen“, erklärt die Kultusministerin. Eine besondere Regelung gilt unter anderem für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen. Für diese Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.
"Sicherheitszäune" bei der Maskenpflicht
Die Lockerung der Maskenpflicht am Platz wird dabei von wichtigen sogenannten "Sicherheitszäunen" begleitet. So muss die Maske am Platz wieder aufgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse oder Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang – analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse – wieder aufgesetzt werden.
Testungen werden beibehalten
Der "Sicherheitszaun" des engmaschigen Screenings der Schülerinnen und Schüler wird beibehalten. Die Finanzierung der Testungen wurde bereits über die Herbstferien hinaus bis zum Ende des Jahres gesichert. Es gilt also weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen müssen. „Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen durch unser tägliches Monitoring an Schulen weiterhin sehr genau. Sollte sich zeigen, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunimmt, werden wir den Sicherheitszaun Maskenpflicht wieder hochziehen. Denn die Kernziele bleiben selbstverständlich Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts“, sagt Schopper.
Auch bei Schullandheimaufenthalten wird getestet
In der Corona-Verordnung Schule gibt es darüber hinaus kleinere Anpassungen, die Regelungen noch einmal klarstellen. So gilt für die Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen. Dieses gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Das bedeutet, dass auch bei einem Schullandheimaufenthalt regelmäßig getestet werden muss, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler bieten zu können.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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