Coronavirus
Neuer Termin für Wahl der Pfarrgemeinderäte

Region (kn) Laut einer aktuellen Mitteilung hat Erzbischof Stephan Burger am 17. März aufgrund der ständigen Veränderungen der Sach- und Rechtslage in der Corona-Krise weitreichende Entscheidungen für die Wahl der Pfarrgemeinderäte getroffen: Die Pfarrgemeinderats-Wahl in der Erzdiözese Freiburg wird um zwei Wochen, vom 22. März auf den 5. April verschoben. Dadurch werden die Fristen für die Online- und Briefwahl verlängert: So kann noch bis zum 3. April, 18 Uhr online gewählt werden. Briefwahlanträge können noch bis zum Ablauf des 1. April gestellt und bis zum 5. April, 12 Uhr abgegeben werden. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der 22. März 2020.

Mehr Wahlberechtigte können von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen

Unter den Anforderungen an eingeschränkte Sozialkontakte zur Reduzierung der Neuinfektionen durch Corona waren bereits am 13. März die Pfarrgemeinderatswahl als Präsenzwahl abgesagt und Wahlpartys untersagt worden. Angesichts der Corona-Epidemie ändert sich die Sach- und Rechtslage in Deutschland nahezu täglich. Für Baden-Württemberg wird die Situation maßgeblich durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) bestimmt. Insbesondere für öffentliche Veranstaltungen gelten aktuell erhebliche Einschränkungen. Mit der Entscheidung zur Verlängerung der Fristen für die Online- und Briefwahl können mehr Wahlberechtigte von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Nicht alle Fragen geklärt

Gleichzeitig sind viele Fragen noch nicht restlos geklärt. In einem Brief an die Wahlvorstände schreibt der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller: „Derzeit ist noch nicht absehbar, was das für die Ermittlung des Wahlergebnisses bedeutet: Welche Vorkehrungen sind zu treffen, wie werden diejenigen geschützt, die das Wahlergebnis ermitteln? Was bedeutet das für die Verpflichtung, das Wahlergebnis öffentlich zu ermitteln?“ Derzeit werden Verantwortliche auf allen Ebenen vor eine Vielzahl von Entscheidungen gestellt, die sie in sehr kurzer Zeit treffen müssen, berichtet Martin Müller: „Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende der Wahl am 5. April geeignete und geprüfte Maßnahmen vorgeschlagen werden können.“

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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