100 Menschen dürfen teilnehmen
Verwaltungsgerichtshof genehmigt AfD-Protest mit Auflagen
Stuttgart/Mannheim (dpa/lsw) Die AfD darf am Sonntag in Stuttgart gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren - trotz eines ursprünglichen Verbots der Stadt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) setzte für den Protest aber strenge Auflagen fest, wie aus einer am Samstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Unter anderem dürfen nur bis zu 100 Menschen teilnehmen. Außerdem müssten die Teilnehmer in höchstens zwei Bussen anreisen und auf dem Platz der Demonstration...