Notbetreuung wird erweitert und stößt auf großes Interesse
Freiburg (dpa/lsw) Die von der Landesregierung angekündigte Ausweitung der Notbetreuung von Kindern in der Corona-Krise stößt bei Eltern auf großes Interesse. Die Behörden registrierten eine hohe Nachfrage, sagte eine Sprecherin der Stadt Freiburg. Landesweit laufen die Vorbereitungen. Städte und Gemeinden seien damit beschäftigt, die Notbetreuung zu erweitern und den Bedarf zu decken, hieß es. In Schulen würden zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Zudem müssten Mitarbeiter gewonnen werden, die die Betreuung der Kinder übernehmen. Das Land hatte beschlossen, die Notbetreuung im Südwesten auszubauen. Start des erweiterten Angebots ist am Montag.
Anspruch auf Notbetreuung haben den Angaben zufolge nun Kinder, bei denen beide Elternteile in ihren Berufen als unabkömmlich gelten. Zudem werden von Montag an Kinder bis zur siebten Klasse betreut. Bislang gilt die Notbetreuung für Kinder bis zur sechsten Klasse. Zudem mussten die Eltern in «systemrelevanten Berufen» arbeiten.
«Wir sind uns der Belastung vieler Eltern sehr bewusst»
«Die erweiterte Notbetreuung so kurzfristig zu organisieren, ist alles andere als einfach. Die Kommunen, freien Träger und Tagespfleger machen hier einen tollen Job, wofür ich sehr dankbar bin», sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Klar müsse aber sein, dass es sich bei der Betreuung lediglich um einen Notdienst handele. «Wir sind uns der Belastung vieler Eltern sehr bewusst», sagte die Ministerin. «Aber wir müssen alle noch Geduld haben, bevor wir zum Alltag zurückkehren können.»
Ihr sei es wichtig, so bald wie möglich eine Perspektive auf mehr Normalität geben zu können. «Wir müssen auch prüfen, inwieweit ab dem 4. Mai Spielplätze unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes und des Abstandsgebots wieder geöffnet werden können - natürlich vorbehaltlich der Corona-Entwicklung in den nächsten Tagen», sagte Eisenmann. Spielplätze seien, gerade bei schönem Wetter, ein Magnet für Familien. Eine Öffnung könne «ein Segen für viele Kinder und Familien gerade in beengten Wohnverhältnissen sein».
Eltern, die eine Notbetreuung beantragen, müssen dem Land zufolge eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen und bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.