Gemeinden und Landkreise
Tagungen künftig auch per Video erlaubt

Stuttgart (dpa/lsw) Gemeinden und Landkreise sollen in besonderen Lagen wie zum Beispiel der Corona-Pandemie auch über Videokonferenzen tagen dürfen, wenn die Abgeordneten nicht im Parlament zusammenkommen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich Grüne und CDU nach Angaben vom Freitag geeinigt haben und der auch für die kommunalen Zweckverbände und die Sparkassengremien gültig sein soll. Demnach sind virtuelle Sitzungen bis Ende des laufenden Jahres auch möglich, ohne die Hauptsatzung zuvor zu ändern.

Bislang gilt Präsenzpflicht

«Die aktuelle Situation hat gezeigt, dass es dringend erforderlich ist, dass auch die kommunalen Gremien, die kommunalen Zweckverbände und die Sparkassen die digitalen Möglichkeiten für ihre Gremienarbeit nutzen können», sagte der innenpolitische Sprecher der CDU, Thomas Blenke. Der Gesetzentwurf soll Ende April und Anfang Mai im Landtag beraten und beschlossen werden. Bislang gilt eine Präsenzpflicht, wenn zum Beispiel Gemeindeparlamente tagen. Deshalb waren die Gemeinderäte in den vergangenen Wochen unter anderem in Mehrzweckhallen ausgewichen oder hatten unter freiem Himmel getagt, um die Abstandsregeln einzuhalten.

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Kraichgau News aus Bretten

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