Überblick über kommende Lockerungen
Land lockert die Corona-Zügel ein weiteres Stück

Stuttgart (dpa/lsw) - Für die Menschen in Baden-Württemberg ändert sich kommende Woche wieder einiges. Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Ein Überblick:

Restaurants
Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen unter strengen Auflagen zu Abstand und Hygiene Restaurants ab Montag drinnen und draußen wieder den Betrieb aufnehmen - nicht aber zum Beispiel Bars, reine Schankwirtschaften oder Diskotheken.

Freizeit
Touristen und Dauercamper dürfen ab Montag wieder auf Campingplätzen übernachten - im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften. Es muss allerdings eine eigenständige Versorgung sichergestellt sein. Die Sanitärbereiche der Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Das gilt auch für Wohnmobilstellplätze. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder genutzt werden. Hotels hingegen dürfen vorerst weiter keine Touristen empfangen. Auch Freizeiteinrichtungen im Freien dürfen wieder öffnen, Freizeitparks aber noch nicht.

Kinderbetreuung
Kitas dürfen laut einem Beschluss der Corona-Lenkungsgruppe ab Montag für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen. Damit das geschehen kann, fehlt aber noch die offizielle Verkündung der Änderung. Die sollte entweder noch am Freitag oder am Samstag erfolgen.

Fußball
Es gibt wieder Bundesliga - für Fans allerdings nur im Fernsehen. Wenn nach rund zwei Monaten Pause der Ball in der 1. und 2. Bundesliga wieder rollt, dürfen keine Zuschauer dabei sein. Im Südwesten wird am Samstag in Hoffenheim und in Karlsruhe gespielt, alle anderen Teams aus dem Land treten auswärts an.

Abitur
Für rund 29 500 Schüler an allgemeinbildenden Gymnasien im Land beginnen am Montag die Abiturprüfungen. Als erste Fächer stehen Spanisch, Italienisch und Portugiesisch auf dem Programm. Ursprünglich sollten die Prüfungen am 22. April beginnen. Für die rund 17 900 Schüler an beruflichen Gymnasien beginnen die Prüfungen am Mittwoch. An diesem Tag werden dann sämtliche angehenden Abiturienten im Südwesten zeitgleich im Fach Deutsch geprüft. Die schriftliche Prüfungsphase endet am 29. Mai.

Ausbildung
Von Montag an dürfen berufliche Bildungseinrichtungen wie etwa Berufsschulen den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings gelten ähnlich wie in allgemeinbildenden Schulen strenge Regeln zu Abstand und Hygiene, hinzu kommen besondere Vorgaben zum Beispiel für Ausbildungswerkstätten oder Wohnheime.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Patienten und Bewohner dürfen von Montag an wieder Besuch bekommen, müssen sich aber an einige Regeln halten. Pro Patient und Tag ist im Krankenhaus nur ein Besucher erlaubt. Wer jemanden besuchen möchte, muss eine Schutzmaske tragen und seine Kontaktdaten hinterlassen, damit er oder sie bei Bedarf erreicht werden kann. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, darf pro Tag einmal Besuch von maximal zwei Personen bekommen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich.

Grenzen
An der Grenze zu Frankreich sollen schon ab Samstag die Kontrollen gelockert werden - viel wird sich zunächst aber nicht ändern. Zur Arbeit, für den Schulbesuch oder wegen eines wichtigen familiären Grunds ist der Übertritt erlaubt. Zum Einkaufen dürfen die Franzosen nicht einfach nach Deutschland fahren. Deutsche müssen weiterhin einen französischen Passierschein mit ihrem Einreisegrund ausfüllen. Erleichterung wird mit den nur noch stichprobenartig durchgeführten Grenzkontrollen für die Berufspendler am Montag erwartet. Seit Einführung der Kontrollen hatten sich zu den Stoßzeiten lange Staus an den Grenzübergängen gebildet.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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