Revision zurückgewiesen
BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe für Mord

Der Angeklagte kommt zu Beginn des zweiten Prozesses wegen Mordes nach fast 30 Jahren in den Verhandlungsraum. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
  • Der Angeklagte kommt zu Beginn des zweiten Prozesses wegen Mordes nach fast 30 Jahren in den Verhandlungsraum.
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Karlsruhe (dpa) Nach einem Mord vor fast 30 Jahren an einer Frau in Sindelfingen ist das Urteil gegen den Täter nun rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit und wies damit die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zurück. Die Richter hatten den Mann im März vergangenen Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - zum zweiten Mal. Der erste Prozess war schon im Juli 2021 mit einem Schuldspruch wegen Mordes und einer Verurteilung zu lebenslänglich zu Ende gegangen.

Rentner wegen Mordes an Frau verurteilt

Damals hatte der BGH das Urteil kassiert, weil er das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht ausreichend erwiesen ansah. Die Stuttgarter Richter mussten gegen den Rentner neu verhandeln. Rechtsfehler sah der BGH beim zweiten Prozess nicht mehr. Der Mann hatte die 35-Jährige 1995 an einem S-Bahnhof in einem Gewerbegebiet in Sindelfingen attackiert, als sie nach der Arbeit gegen Mitternacht auf dem Heimweg war. Er tötete sie mit 14 Messerstichen. (Az.: 1 StR 316/23)

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Kraichgau News aus Bretten

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