Jetzt schnell sein
Badumbau mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss
(akz-o) Schnell sein lohnt sich aktuell besonders: Jetzt gibt es wieder – voraussichtlich nur für kurze Zeit – von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro zum Badumbau. Gefördert wird damit auch der Umbau zu einem Bad mit einer bodengleichen Dusche.
Es ist der Traum vieler: ein großzügiges Bad, in dem man sich wohlfühlt und das kaum Hindernisse aufweist. Für Familien mit Kindern steht es oft oben auf der Wunschliste. Für ältere Menschen hingegen ist ein barrierefreies Badezimmer absolut notwendig, um noch lange in ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben zu können. Unterstützt wird dieser Traum bereits seit einigen Jahren vom Bundesministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der staatseigenen Förderbank KfW mit dem Programm 455-B. Die Förderung ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter möglich. Die Nutzung des Programms ist sehr beliebt. Bereits nach rund einem Monat war im letzten Jahr der Fördertopf geleert.
Seit 13. Juli ist die Förderung für 2023 geöffnet. Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit 10 % Beteiligung des Staates bis zu maximalen Umbaukosten von 25.000 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann die Unterstützung sogar auf bis zu 6.250 Euro steigen. Da aktuell bei vielen Handwerksunternehmen im Sanitärbereich Kapazitäten frei sind, ist jetzt die ideale Gelegenheit, das neue Traumbad Realität werden zu lassen.
Kermi, Hersteller hochwertiger Duschen „Made in Germany“, bietet auf seiner Website eine gute Anleitung zum Erhalt des Zuschusses. Sie startet mit einer Vorstellung davon, wie ein Bad mit einer bodengleichen Dusche aussehen könnte, und man erhält anhand konkreter Beispiele wertvolle Tipps zu heutigen Standards im Bad und zum fördergerechten Umbau. Die KfW fördert nur Maßnahmen von Fachunternehmen, Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Diese und weitere Informationen finden Bauherren und Modernisierer auf www.kermi.de/kfw, dort zu finden ist auch der Link zum Beantragen des Zuschusses.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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