Urteil nach Feuer am Marktplatz in Bretten gesprochen
Haft für Brandstifter

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Karlsruhe/Bretten (bea) Vier Jahre und sechs Monate, so lautet das Urteil gegen einen 33-jährigen Nigerianer, der am 4. Juli den Brand in einer als Anschlussunterbringung genutzten Wohnung am Brettener Marktplatz verursacht hat. Angeklagt wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen schwerer Brandstiftung. Nach einer kurzen Beratung mit seiner Verteidigerin nahm der bereits früher straffällig gewordene Mann das Urteil am gestrigen Dienstag an. Gleich zu Beginn hatte er eingeräumt, die Tat begangen zu haben. Er habe dabei mit seinem Feuerzeug eine Schaumstoffmatratze angezündet, die als "Schalldämpfer" zwischen seinem Zimmer und der Küche angebracht war. Wie sich herausstellte, hatte er bereits im April den Duschvorhang im Badezimmer angezündet.

Frustration als Grund

Als Grund für seine Tat im Juli gab der Angeklagte an, frustriert gewesen zu sein. Er sei zu dem Zeitpunkt bereits seit fünf Jahren in Deutschland gewesen und es sei für ihn einfach nichts vorwärtsgegangen. Daher habe er auch vor dem Brand die Scheiben eines Fensters und einer Tür zerbrochen, erklärte der Angeklagte mittels seiner Dolmetscherin. Das zersplitterte Glas der Tür verletzte ihn am Fuß.

Feuer war Fehler

Das Feuer sei ein Fehler gewesen. Er wisse nicht, was da in seinem Kopf vorgegangen sei. Es sei nicht seine Absicht gewesen, irgendeine Person zu schädigen. Auch habe er nicht das Haus abbrennen, sondern nur etwas in seinem Zimmer zerstören wollen. Sein damaliger Mitbewohner, ein 51-jähriger Mann aus dem Kongo, trat als Zeuge vor Gericht auf. Zur Tatzeit sei er in seinem Zimmer gewesen, doch zuvor habe er sich in der Küche ein Rührei gemacht und den Angeklagten beim Rauchen von Marihuana beobachtet.

Angst vor dem Angeklagten

Der Elektriker habe sich dann in seinem Zimmer eingeschlossen, da er Angst vor dem Angeklagten hatte. Er kenne den 33-Jährigen als aggressiven Menschen und habe nicht mehr mit ihm gesprochen. Kurz nachdem der 51-Jährige mit dem Essen begonnen hatte, hörte er wie Glas zerbrach. Etwa fünf Minuten später sei der Feueralarm losgegangen. Als er die Tür geöffnet habe, sei das Zimmer des Angeklagten und die Küche bereits voller Rauch gewesen. Er habe gehört, dass der Angeklagte durch die Haustür gegangen sei und hatte Angst, dass dieser dort auf ihn warte, um ihm etwas anzutun. Darum entschied er sich für den Fluchtweg über das Bad und die Dachterrasse. In der an den Ausgang grenzenden Gasse habe der Angeklagte bereits gestanden.

Duschvorhang in Brand gesetzt

Auf Nachfrage gab der Zeuge an, dass es bereits am 21. April zu einem ähnlichen Vorfall in der Wohnung gekommen sei. Damals habe der Angeklagte den Duschvorhang in Brand gesetzt. Der Angeklagte sei dabei in seinem Zimmer gewesen und habe sich nicht gerührt, bis die Polizei ihn vernommen habe. Damals habe der Angeklagte zur Polizei gesagt, dass der Zeuge Schuld gewesen sei. Dieser war nach eigenen Angaben zuvor beim Telefonieren von der Küche ins Bad gegangen, woraufhin der Angeklagte gegen die Badezimmertür geschlagen und dort Spuren hinterlassen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe die Polizei - wohl aufgrund sprachlicher Barrieren - nicht erkannt, dass der Brand mutwillig gelegt worden sei, so der Richter.

Mit hängendem Kopf dagestanden

Der geladene Polizist aus Bretten bestätigte, dass der Angeklagte nach Ausbruch des Brandes im Juli zurückhaltend gewesen sei und nicht versucht habe zu flüchten. Dies bestätigte auch die Angestellte des vom Brand betroffenen Modegeschäfts. "Der Angeklagte stand ruhig und mit hängendem Kopf da." Im Modegeschäft entstand ein Schaden von rund 90.000 Euro, während die Stadt Bretten einen geschätzten Schaden von 500.000 Euro für den von ihr als Anschlussunterbringung genutzten Wohnraum angab. Zugunsten des Angeklagten entschied sich das Gericht aber, den in der Anklage genannten Schaden von 400.000 Euro beizubehalten.

Ausweisung wahrscheinlich

Der Staatsanwalt bezeichnete den Angeklagten als teilnahmslos und einen Menschen, der sich über seine Taten keine Gedanken mache. Wegen der Bedrohung seiner Sozialarbeiterin wurde der Angeklagte im November 2017 verurteilt und im Februar 2020 wegen Körperverletzung. Am 3. März 2020 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Eine Ausweisung konnte aufgrund fehlender Papiere jedoch nicht durchgeführt werden. Bis 30. September hatte er daher eine Aufenthaltsgestattung in Deutschland. Der Angeklagte wird nun seine Haftstrafe antreten und sobald alle notwendigen Dokumente vorliegen, aus der Haft in seine Heimat abgeschoben. Während der Angeklagte das Urteil nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin annahm, hielt sich die Staatsanwaltschaft eine eventuelle Revision noch offen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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