Das Gesundheitsamt des Enzkreis informiert über Infektionen mit Mutationen des Coronavirus
Unterschiedliche Regelungen der Quarantänezeiten im Enzkreis

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Enzkreis (enz) Landesweit liege der Anteil der gefährlichen Virus-Varianten der Corona-Infektionen derzeit bei 20 Prozent, teilt das Landratsamt Enzkreis mit. Vor zwei Wochen waren es lediglich sechs Prozent. „Diese Entwicklung macht uns Sorge, auch wenn wir hier vor Ort weit weniger dieser Fälle haben“, sagt Dr. Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamts. Es sei nach ihrer Überzeugung nur eine Frage der Zeit, bis sich die britische (Kürzel: B.1.1.7) und die südafrikanische Variante (B.1.1.351) durchsetzen würden. Aktuell seien in Pforzheim und im Enzkreis 25 bestätigte oder hochgradig vermutete Fälle mit Virusvarianten registriert.

Kontaktpersonen müssen 14 Tage in Quarantäne

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt bedeuteten die Mutationen vor allem viel Erklärungsbedarf, wenn sie mit Infizierten und Kontaktpersonen telefonierten. Denn im Unterschied zu einer normalen SARS-CoV-2-Infektion verlängere sich die Quarantänezeit für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von zehn auf 14 Tage. Ein vorzeitiges Ende sei nicht möglich. Auch bei Ausbrüchen in Kitas und Schulen greife nicht die sogenannte Cluster-Regelung, sondern ebenfalls eine 14-tägige Absonderung. Das Problem: Bis endgültig klar sei, ob es sich um eine gefährliche Variante handele, könne es mehrere Tage dauern.

Keine Änderung für Infizierte

„Wir reagieren bereits auf den Verdacht, um zeitnah alle Infektionsketten zu unterbrechen und so die Infektionsrate der Virusvariante einzudämmen“, erläutert Fallmanagerin Heike Theilmann das Vorgehen. Das bedeute, dass bei einem Verdachtsfall direkt eine 14-tägige Quarantäne für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige angeordnet werde. Außerdem müssten sich die Haushaltsangehörigen von Kontaktpersonen der Kategorie eins in Absonderung begeben – sie seien sonst als Kontakte von Kontakten nicht betroffen. „Da gibt es viel Unmut und Unverständnis“. Das erlebten Theilmann und ihre Kollegen des Öfteren. Für die Infizierten selbst ändere sich nichts, egal ob es sich um eine der Mutationen handele oder nicht: Sie müssten sich in jedem Fall für zehn Tage absondern und gelten danach – sofern sie keine Symptome mehr haben – als genesen.

Deutlich höhere Übertragungsgefahr

Der Grund für die schärferen Regeln bei den Kontaktpersonen sei die deutlich höhere Übertragungsgefahr, die von den Mutationen ausgehe: „Man rechnet mit 30 bis 50 Prozent höherer Ansteckung“, wie Dr. Joggerst berichtet. Damit drohe ein erneutes Ansteigen der Fallzahlen, womöglich gar eine dritte Welle. Die gute Nachricht: „Die bislang zugelassenen Impfstoffe wirken auch gegen die britische Virus-Mutation, recht wahrscheinlich auch gegen andere“, sagt die Ärztin. Bis klar sei, ob eine der gefährlichen Varianten im Spiel war, könne es bis zu fünf Tage dauern. Falls sich der ursprüngliche Verdacht bestätige, ändere sich für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige nichts. Handelt es sich jedoch „nur“ um das normale Virus, würden die zusätzlichen Maßnahmen zurückgenommen: „Die Absonderungsdauer wird dann für nur zehn Tage angeordnet und für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen vollständig aufgehoben“, sagt Theilmanns Kollege Tim Sottona .

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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