Auch beim Fest nur 2,5 Stunden Parkzeit am Kraichgau-Center
Keine Ausnahme für Peter-und-Paul-Fest

Auch während des Peter-und-Paul-Festes gilt, dass bei Nichtbeachtung der erlaubten Parkzeit eine Strafe von 24,90 Euro erhoben wird.
  • Auch während des Peter-und-Paul-Festes gilt, dass bei Nichtbeachtung der erlaubten Parkzeit eine Strafe von 24,90 Euro erhoben wird.
  • hochgeladen von Havva Keskin

Bretten (hk) Vom 28. Juni bis 1. Juli 2019 findet in der Melanchthonstadt wieder das überregional bekannte Peter-und-Paul-Fest statt. Tausende von Besuchern sind in dieser Zeit in Bretten zu erwarten – 2018 waren allein am Fest-Samstag rund 50.000 Gäste vor Ort. Bereits seit Montag sind in der Innenstadt Straßen gesperrt und innerörtliche Umleitungen ausgeschildert. Ab Donnerstag ist aufgrund des Aufbaus der Stadttore in der Weißhofer Straße beziehungsweise der Pforzheimer Straße nur noch der Anliegerverkehr durch die aufgestellten Stadttore möglich. Zusätzlich sind die Parkmöglichkeiten in der Innenstadt während der Festtage stark begrenzt.

„Können im Interesse der Kunden keine Ausnahmeregelung einräumen“

Wer trotzdem mit dem Auto zum Peter-und-Paul-Fest anreisen möchte, der sollte sich auf eine lange Suche gefasst machen. Neben den Tiefgaragen „Löwenhof“ und „Engelsberg“ stehen Autofahrern unter anderem Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz vor dem Kraichgau-Center sowie auf dem Parkdeck zur Verfügung. Zu beachten ist allerdings das Parkreglement. Dieses erlaubt Parken nur mit Parkscheibe für maximal 2,5 Stunden. Auf Anfrage der Brettener Woche/Kraichgauer Bote bei der Stadtverwaltung Bretten, ob es während des Festes eine Ausnahmeregelung gibt, war zunächst zu erfahren, dass es sich dort um einen privaten Parkplatz handelt. Bei Fragen rund um die Parkregelung müsse man deshalb auf den Eigentümer zugehen. Nachfragen bei der Firma „fair parken“ ergaben, dass sie von der Hahn Gruppe mit der Parkplatzbewirtschaftung beauftragt wurde. Die wiederum gab an, dass es an Peter-und-Paul keine Ausnahmeregelung gebe. „Da das Kraichgau-Center ganz normal geöffnet hat, können wir im Interesse der Kunden leider keine Ausnahmeregelung einräumen“, lautete die Antwort eines Sprechers der Gruppe. Darum gilt auch während des Festes, dass bei Nichtbeachtung der erlaubten Parkzeit eine Strafe von 24,90 Euro erhoben wird. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ansässigen Firmen und Einrichtungen mit Parkausweis.

AVG bietet zusätzliche Verbindungen auf der Stadtbahnlinie S4 an

Die Vereinigung Alt-Brettheim, Veranstalter des Peter-und-Paul-Festes, und die Stadtverwaltung empfehlen, die öffentlichen Nahverkehrsmittel zu nutzen. Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) bietet wieder zusätzliche Verbindungen auf der Stadtbahnlinie S4 an und verlängert zudem in den Abendstunden bestehende Zugverbindungen bis Eppingen. Fahrgäste werden gebeten, auch die entsprechenden Aushänge an den Haltestellen zu beachten. In der Nacht von Samstag, 29. Juni, auf Sonntag, 30. Juni, fährt zusätzlich eine Stadtbahn der S4 ab Bretten Gölshausen um 0.32 Uhr mit allen regulären Halten über Bretten Stadtmitte um 0.38 Uhr und weiter bis Karlsruhe Albtalbahnhof. Ankunft dort ist um 1.22 Uhr. Außerdem werden in allen Nächten von Freitag, 28. Juni, bis Montag, 1. Juli, die S4-Stadtbahnen mit Abfahrt in Bretten Bahnhof um 22.40 Uhr und 23.40 Uhr, die planmäßig in Bretten Gölshausen enden, bis Eppingen verlängert. Ankunft dort ist um 23.09 Uhr beziehungsweise 0.09 Uhr. Für PKW-Fahrer bietet sich an, bei den Haltestellen in Gölshausen, Dürrenbüchig oder Diedelsheim ihr Fahrzeug abzustellen und mit der Stadtbahn zur Haltestelle „Stadtmitte“ zu fahren. Nach einem zweiminütigen Fußweg befindet man sich von dort aus schon mitten im Festgeschehen. Die Busfahrpläne finden Sie hier und hier in der digitalen Ausgabe der Brettener Woche/Kraichgauer Bote.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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