Drei Fragen an Ordnungsamtsleiter Simon Bolg
Keine Maskenpflicht für Familien in Bretten

Ordnungsamtschef Simon Bolg antwortete auf drei Fragen zur aktuell geltenden Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts.
  • Ordnungsamtschef Simon Bolg antwortete auf drei Fragen zur aktuell geltenden Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts.
  • hochgeladen von Beatrix Drescher

Bretten (bea) Die Infektionen mit dem Coronavirus nehmen seit einiger Zeit wieder rasant zu. Daher hat das Gesundheitsamt am Freitag, 23. Oktober, für den darauffolgenden Samstag eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Karlsruhe erlassen (wir berichteten). Die Brettener Woche/kraichgau.news befragte Ordnungsamtsleiter Simon Bolg zu den Auswirkungen der Verordnung in Bretten.

Herr Bolg, laut Verordnung muss jeder, der in der Öffentlichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gilt dies auch für Familien?

Simon Bolg: Für die Auslegung der Regelungen ist grundsätzlich der Landkreis zuständig. Bisher haben wir allerdings noch keine Hinweise diesbezüglich erhalten. Darum haben wir uns in Bretten für eine Handhabung mit Augenmaß entschieden. Ehepaare und deren Kinder, also eine Familie, die offensichtlich zusammengehört, muss in Bretten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, so lange sie nicht mit anderen Personen zusammentreffen. Ich denke das ist ein Stück Lebensrealität, die wir anwenden, bis wir etwas gegenteiliges vom Landkreis hören.

Haben Sie diesbezüglich schon viele Anfragen aus der Bevölkerung erhalten?

Simon Bolg: Ja, und es ärgert mich, dass die Bürger durch diese Vielzahl an Verordnungen so verunsichert werden. Es haben sich bereits viele Bürger gemeldet und deswegen nachgefragt. Wir müssen aber auch andere Dinge erledigen, als Auskünfte darüber zu geben, ob Ehepaare und Familien einen Mundschutz tragen müssen. Seit März sind wir im Prinzip ständig unterwegs und haben am vergangenen Samstag verstärkt Gastwirte über die Sperrstunde informiert. Auch über die Nichteinhaltung der Regeln beim Wochenmarkt am Samstag kamen Beschwerden. Auf der anderen Seite kennen die Leute die Hintergründe nicht. So kann es sein, dass jemand vom Tragen der Maske befreit ist. Dennoch sprechen wir jeden, der keine Maske trägt, darauf an. Im Idealfall führt jeder seine ärztliche Bescheinigung direkt mit sich. Wenn dem nicht so ist, wird die entsprechende Person erfasst und ihr eine Möglichkeit zum Nachliefern des Attests gegeben. Wenn dies nicht geschieht, gibt es ein Bußgeld. Aber grundsätzlich setzen wir auf Aufklärungsarbeit und wollen nicht gleich mit der Keule kommen.

Wieviel kostet das Nichttragen der Maske?

Das kommt darauf an. Es gibt unterschiedliche Sätze für Schüler, im ÖPNV und eben bei sonstigen Verstößen. Der erste Verstoß, beispielsweise auf dem Wochenmarkt, kostet 35 Euro. Wer sich jedoch vehement gegen die Maskenpflicht wehrt, kann mit einem weitaus höheren Bußgeld belangt werden. In der Verordnung sind bis zu 25.000 Euro vorgesehen und wir sind eindeutig dazu angehalten, aus dem Vollen zu schöpfen. Und wie wir gesehen haben, war es absolut notwendig, dass der Landkreis letzte Woche reagiert hat. Die Stadt Bretten ist an die Weisung des Landkreises gebunden und sollte sich herausstellen, dass die Maßnahmen nicht wirken, könnte die Stadt selbst weitergehende Maßnahmen ergreifen. Doch zuvor sollten zehn bis zwölf Tage ins Land gehen, um zu sehen, wie sich die Maßnahmen bewähren. Daher hoffe ich, dass sich die Menschen an die Maßgaben halten, damit diese schnell wieder zurückgenommen werden können. Daher ist es uns auch wichtig, nicht auf die Keule, sondern auf Aufklärungsarbeit zu setzen.

Das Interview wurde aufgrund einer missverständlichen Äußerung noch einmal korrigiert (Stand 27. Oktober, 9.20 Uhr).

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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