Finanzielle Folgen überschaubar / Bändel behalten Gültigkeit, Erstattung möglich
Peter-und-Paul-Fest: Belagerung durch Corona erfolgreich

Das Peter-und-Paul-Fest in Bretten ist für 2020 abgesagt. | Foto: archiv
  • Das Peter-und-Paul-Fest in Bretten ist für 2020 abgesagt.
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Bretten (swiz) Durch die Entwicklungen in der Corona-Krise hatte es sich für viele Menschen schon länger abgezeichnet, nun ist es Fakt: Das Peter-und-Paul-Fest 2020 in Bretten ist abgesagt. Das hatte der Sprecher der Vereinigung Alt-Brettheim (VAB), Thomas Lindemann, mitgeteilt. Für die Findigen unter den Peter-und-Paul-Anhängern hatte das Datum der Absage des Festes im Übrigen etwas zu bieten: So wurde die Absage durch die VAB am 15. April, in Zahlen also am 15.04., verschickt. Im Jahr 1504 scheiterte das Heer Herzog Ulrichs von Württemberg auch mit seiner Belagerung Brettens. Das Corona-Virus war in diesem Jahr allerdings leider erfolgreicher.

"Wären zu keinem anderen Ergebnis gekommen"

"Nachdem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder darauf verständigt hat, dass es bis 31. August diesen Jahres keine Großveranstaltungen geben kann, ist nun auch die Absage des Peter-und-Paul-Festes in Bretten definitiv", so Lindemann. Die Vorstandschaft der VAB hatte als Entscheidungstermin, ob das Fest stattfinden soll, bisher den 30. April ins Auge gefasst. „So wie sich die Dinge in den letzten Wochen und Tagen entwickelt haben, wären wir aber zu keinem anderen Ergebnis gekommen, obwohl wir dieses natürlich sehr bedauern“, erklärte Stadtvogt Peter Dick. Man habe so lange wie möglich mit der Absage warten wollen und "gleichwohl so frühzeitig wie nötig, alles für eine eventuelle Absage an die teilnehmenden Gruppen, Händler und involvierten Firmen vorbereitet, ohne dass unnötiger Aufwand oder Kosten entstehen".

"Ich bin traurig über diese Entwicklung"

Für Dick wäre das Fest 2020 das Letzte in seiner aktiven Zeit als Vorsitzender der VAB und Stadtvogt gewesen. "Selbstverständlich bin ich traurig über diese Entwicklung. 1950 fand das erste Peter-und-Paul-Fest nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Bis dato konnte es jedes Jahr organisiert und gefeiert werden. Ausgerechnet jetzt, 70 Jahre später, verhindert Corona das Jubelfest, welches auch für einige Gruppen 70 Jahre Beteiligung bedeutet hätte." Diese Umstände würden für ihn schwerer wiegen, so Dick, "als meine persönliche Befindlichkeit". Und weiter: "Natürlich hätte ich gerne – quasi zum Abschluss meiner langen Dienstzeit – noch einmal ein tolles Fest mitorganisiert und mitgefeiert. Leider hat es nicht sollen sein."

Peter Dick: "Kein weiteres Jahr als Stadtvogt"

Eine in irgendeiner Form geartete Verlängerung seiner Amtszeit bis zum Fest 2021 schließt Dick kategorisch aus. "Die Satzung der VAB kennt keine Verlängerung von Amtszeiten um ein Jahr." Vielmehr sei die Amtszeit der Vorstandsmitglieder auf jeweils vier Jahre festgelegt, Wiederwahl möglich. Zuletzt war Dick 2017 für vier Jahre gewählt worden. Diese Amtszeit endet bei der Mitgliederversammlung 2021, die in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres stattfinden wird. "Ich habe 2017 bei meiner Wiederwahl klar zum Ausdruck gebracht, dass ich das Amt 2021 abgeben werde. Daran ändert auch die derzeitige Situation nichts. Selbstverständlich werde ich auch danach der VAB und dem Fest verbunden bleiben, nur nicht mehr in dem jetzigen Amt", stellt der amtierende Stadtvogt klar.

Eventuell Kulturerbetag II in Bretten?

Eine Verschiebung des Fests auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr schließt Dick ebenso deutlich aus. "Das haben wir aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen." Möglicherweise gebe es aber in 2020 "etwas Ähnliches wie im September 2018". Damals hatten Gruppen der VAB in der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz im Rahmen der europäischen Kulturerbetage Stände und Lager aufgeschlagen und standen Besuchern für Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus, so Dick, "kamen die Gruppen damals auch untereinander besser in Kontakt, als dies beim Peter-und-Paul-Fest möglich ist". Ob diese Idee aber "in Angriff genommen wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Auch muss das in den entsprechenden Gremien sowie mit der Stadtverwaltung abgesprochen werden".

Keine finanziellen Probleme durch Absage für VAB

Neben der persönlichen hat die Absage des Peter-und-Paul-Festes aber auch eine wirtschaftliche Dimension. Finanziell stelle die Absage des Festes für die VAB allerdings kein allzu großes Problem dar, betont der VAB-Schatzmeister Jürgen Bischoff. "Die laufenden Kosten, zum Beispiel für die Vogtey und das Fundusgelände, können getragen werden." Und weiter: "Da wir seit langen Jahren mit den gleichen Lieferanten und Partnern zusammenarbeiten, können wir bereits geschlossene Verträge für Peter-und-Paul 2020 stornieren oder auch auf 2021 vortragen. Dadurch entstehen der VAB keine oder nur geringe Kosten."

"Klärungsbedarf" bei Kosten für Versicherungen

Bereits gelieferte Waren, wie das Feuerwerk, könnten eingelagert werden. Einen erheblichen Kostenblock stellen allerdings die für das Fest notwendigen Versicherungen dar. "Bei diesem Punkt haben wir noch Klärungsbedarf", sagt der VAB-Schatzmeister. "Für uns ist aber auch die wirtschaftliche Situation unserer Gruppen und Partner wichtig. Mit unseren Großgruppen, die einen maßgeblichen Teil der Bewirtungsleistungen des Festes tragen, sind wir seit dem Beginn der Corona-Krise in engem Austausch", erklärt Bischoff weiter. So habe die VAB schon vor geraumer Zeit die Empfehlung herausgegeben, keine Bestellungen für das Peter-und-Paul-Fest zu veranlassen. Alles in allem könnten die Großgruppen ein Jahr ohne Fest aber gut überbrücken, ist sich Bischoff sicher. Und weiter: "Unsere Standbetreiber und Schausteller werden alle persönlich von uns angeschrieben und über die Absage informiert. Sollten bereits Zahlungen für 2020 für Standgebühren und Ausschankgenehmigungen erfolgt sein, werden diese kurzfristig zurück überwiesen."

Keine Auswirkungen auf 2021

Finanzielle Folgen für das Peter-und-Paul-Fest im kommenden Jahr habe die Absage in 2020 ebenfalls nicht. "Für das Fest 2021, bei dem umfangreiche räumliche Neuordnungen geplant sind, hat der Ausfall keine Auswirkungen", so Bischoff. "Vielmehr sind wegen der für nächstes Jahr zu erwartenden Mehraufwendungen in der Vergangenheit bereits Rückstellungen gebildet worden, auf die wir zurückgreifen können."

Bändel bleiben gültig, können aber auch zurück gegeben werden

Antworten hat Bischoff auch auf die Frage vieler Peter-und-Paul-Anhänger, die ihre Bändel bereits im Advents-Vorverkauf erstanden hatten. "Generell sind die Bändel von 2020 für das Fest 2021 gültig. Falls Besucher, die im Vorverkauf Bändel erworben haben, diese zurückgeben möchten, ist dies in der Tourist-Info am Marktplatz möglich." Die Info gebe Formulare aus, in die neben den persönlichen Daten auch die Bankverbindung eingetragen werden müsste, so Bischoff. Die Bändel und Formulare könnten dann ebenfalls wieder in der Tourist-Info abgegeben werden. "Wir erhalten einmal in der Woche die Rückgabeformulare von der Tourist-Info und überweisen dann das Geld auf das angegebene Konto. Das Formular wird auch auf der Homepage der VAB zum Download bereitgestellt."

Am Ende fasste der Brettener Oberbürgermeister, Martin Wolff, die Wünsche für die Peter-und-Paul-Zukunft treffend in einem Satz zusammen: „Nun freuen wir uns gemeinsam auf ein hoffentlich unbeschwertes und umso schöneres Fest 2021, bei dem wir uns hoffentlich zahlreich gesund wiedersehen."

Mehr zum Peter-und-Paul-Fest lesen Sie auf unserer großen Themenseite.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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