Corona in Baden-Württemberg
2G-Regel für Ungeimpfte soll ab Mittwoch in Kraft treten

Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden vermutlich ab Mittwoch, 17. November, von der Teilnahme am öffentlichen Leben in Baden-Württemberg weitgehend ausgeschlossen. | Foto: simon kolton - stock.adobe.com
  • Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden vermutlich ab Mittwoch, 17. November, von der Teilnahme am öffentlichen Leben in Baden-Württemberg weitgehend ausgeschlossen.
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Stuttgart (dpa/lsw) Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden vermutlich ab Mittwoch, 17. November, von der Teilnahme am öffentlichen Leben in Baden-Württemberg weitgehend ausgeschlossen. Man gehe davon aus, dass die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen sowohl am Montag als auch am Dienstag den kritischen Wert von 390 überschreite, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Montag, 15. November, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit. Es sei auch unwahrscheinlich, dass die Zahl jetzt nochmal sinke, da die oftmals jüngeren Patienten auf den Intensivstationen nun deutlich länger dort behandelt werden müssten.

Es droht die Corona-Alarmstufe

Mit einem zweifachen Überschreiten der Marke würde die sogenannte Corona-Alarmstufe ausgerufen - und ab Mittwoch würden damit deutlich schärfere Regeln gelten. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel (geimpft oder genesen) etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt dann auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor. Schulkinder müssen in der Klasse wieder Maske tragen.

Im Einzelhandel gilt in Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Die schärferen Regeln gelten auch nicht für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht mitgezählt.

Stufensystem hängt von Hospitalisierungsinzidenz ab

Das baden-württembergische Stufensystem hängt ab von der Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen und der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz, die die Zahl jener Menschen angibt, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit Corona-Symptomen in eine Klinik kommen. Bislang galt im Südwesten die sogenannte Corona-Warnstufe, die für viele Ungeimpfte bereits zahlreiche Beschränkungen mit sich brachte. Damit die verschärften Corona-Maßnahmen außer Kraft treten, müssen die Schwellenwerte an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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