Einzelhandel, Gastronomie und Bürgerservice der Stadt
Aktuelle Regeln in Bretten

Seit 22. Mai ist im Landkreis Karlsruhe Öffnungsschritt I in Kraft. Für den Einzelhandel und die Gastronomie in Bretten bedeutet das Lockerungen unter Auflagen. | Foto: archiv
  • Seit 22. Mai ist im Landkreis Karlsruhe Öffnungsschritt I in Kraft. Für den Einzelhandel und die Gastronomie in Bretten bedeutet das Lockerungen unter Auflagen.
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Bretten (kn) Seit 22. Mai ist im Landkreis Karlsruhe Öffnungsschritt I in Kraft. Was das für den Einzelhandel und die Gastronomie in Bretten bedeutet, teilt die Stadtverwaltung im folgenden mit:
Der Einzelhandel darf zwei Varianten anbieten: Click & Meet für 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Test oder 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeldung mit negativem Test.
Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr angeboten werden: innen 1 Gast pro 2,5 Quadratmeter, außen keine Personenbegrenzung, allgemein Tische mit 1,5 Meter Abstand. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
Für beide Bereiche gilt: Es sind die Hygieneanforderungen (§ 4 CoronaVO) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 CoronaVO) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen. Gäste müssen (im Einzelhandel nur bei Variante 2, in der Gastronomie immer) zudem einen negativen Test vorlegen. Hierfür kann auch ein Selbsttest genutzt werden, der unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wird. Genesene und geimpfte Personen im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes sind von der Testpflicht befreit. Kinder bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. Es gilt die Maskenpflicht.

Gibt es auch Lockerungen im Rathaus?

Angepasst an die schrittweisen Öffnungsabschnitte wird auch der Bürgerservice der Stadt Bretten ab 1. Juni wieder ohne Termin zugänglich sein. Das Hygienekonzept bleibt bestehen, so dass der Zugang zum Bürgerservice weiterhin über die Infotheke (erreichbar über den Eingang am Alfred-Leicht-Platz) erfolgt. Im Foyer bestehen genügend Wartemöglichkeiten. Je nach Besucherandrang kann es zu längeren Wartezeiten kommen, da die Besucher mit Terminen vorrangig bearbeitet werden. Daher wird empfohlen, weiterhin vorab unter www.bretten.de einen Termin zu vereinbaren. Dagegen vergeben die Fachämter zunächst weiterhin Termine nur in dringenden Fällen.

„Die aktuell niedrigen Inzidenzzahlen lassen uns auf Grund der Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie und in mehreren anderen Bereichen etwas aufatmen und auch die voraussichtliche Öffnung der Badewelt Bretten wird von vielen sicherlich schon heiß ersehnt. Wir reagieren auf diese positive Entwicklung mit der Öffnung des Bürgerservice ab 1. Juni. Ab dann können Sie mit Ihrem Anliegen auch ohne Termin den Bürgerservice aufsuchen. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem vorab einen Termin zu vereinbaren etwa über das bewährte System der Online-Terminvereinbarung unter www.bretten.de, um Wartezeiten so gering wie möglich zu halten“, informiert Oberbürgermeister Martin Wolff.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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