Polizei und Ordnungsamt in Bretten haben Kontrollen angekündigt
Diese Corona-Regeln gelten an Silvester in Bretten und der Region

Diese Regeln gelten in der Silvesternacht. | Foto: Andreas Meyer / stock.adobe.com
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Bretten/Region (bea) Ein Jahr mit vielen Einschränkungen findet am 31. Dezember auch mit solchen sein Ende. Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen ist es in 2020 nicht möglich - wie gewohnt - gemeinsam im großen Freundeskreis Silvester zu feiern. Die Brettener Woche/kraichgau.news hat die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die geltenden Regeln für den Jahresausklang schon einmal für Sie zusammengestellt.

Welche Regeln gelten in der Silvesternacht?
Am 31. Dezember gelten ab 20 Uhr die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Landes Baden-Württemberg (wir berichteten). Das bedeutet, dass der öffentliche Raum wie Gehwege, Straßen und Plätze nur aus triftigen Gründen betreten werden darf. Die Corona-Verordnung vom 16. Dezember sieht weiterhin vor, dass sich bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen, Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen, im öffentlichen Raum ist dieser vorgeschrieben.

Darf ich gemeinsam mit anderen Menschen feiern?
Ja, wenn die Ansammlung im "privaten Raum" nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten übersteigt, sagt der Brettener Ordnungsamtsleiter Simon Bolg. Außerdem muss die Ausgangsbeschränkung berücksichtigt werden. Die Anreise muss also zwischen fünf und 20 Uhr stattfinden. Das gilt ebenso für die Abreise, die aufgrund der Ausgangsbeschränkungen nicht vor fünf Uhr stattfinden darf.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?
Ja, nach 20 Uhr darf beispielsweise das Umgangsrecht wahrgenommen werden oder die Fahrt zum Ehegatten oder Lebensgefährten erfolgen. Ebenfalls gelten die weiteren triftigen Gründe (wir berichteten).

Wird es Kontrollen geben?
"In Bretten werden Citystreife und Ordnungsamt verstärkt im Einsatz sein und im Stadtgebiet Präsenz zeigen", sagt Bolg. Daher appelliere er an die Bevölkerung, die Ausgangsbeschränkungen im Rahmen des Erlaubten einzuhalten und im Hinblick auf die vollen Ambulanzen in den Krankenhäusern auf Feuerwerk zu verzichten. Auch die Polizei werde in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Ausgangsbeschränkungen mit verdoppeltem Personal konsequent kontrollieren, sagt der Brettener Polizeichef Bernhard Brenner. Man könne zwar nicht jeder Rakete hinterherrennen, doch sei die Polizei in Bretten in diesem Jahr besonders gut vorbereitet. Zwar geht Brenner nicht von Ansammlungen großer Menschenmengen aus, doch kenne die Polizei die Orte im Einzugsgebiet des Polizeireviers, an denen sich üblicherweise Menschen ansammeln. Auch habe sie in der letzten Zeit immer mal wieder Festivitäten auflösen müssen. Gerade an Silvester geht Brenner daher von einem großen Druck in der Partyszene aus, doch könne er notfalls auf externe Kräfte zugreifen, um diese illegalen Feiern aufzulösen.

Was passiert, wenn jemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum angetroffen wird?
Zuerst werde eine Verwarnung ausgesprochen, sagt Brenner. Dann würden die Personalien aufgenommen und bei besonders uneinsichtigen Personen eine Bußgeldanzeige auf den Weg gebracht.

Darf ein Feuerwerk gezündet werden?
Im öffentlichen Raum ist das Abbrennen von Feuerwerk in diesem Jahr strikt verboten. Privatraum, wie der eigene Garten oder Hof, ist von dem Verbot ausgenommen. Allerdings warnt Simon Bolg ausdrücklich vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus dem vergangenen Jahr. Durch eine falsche Lagerung könnte von diesen möglicherweise eine besondere Gefahr ausgehen. Die Menschen sollten in diesem Jahr dem Klima und sich selbst etwas Gutes tun und auf ein Feuerwerk verzichten, sagt Bolg.

Dürfen sich Menschen aus Mehrfamilienhäusern außerhalb ihrer Wohnungen aufhalten?
Ja, solange sie sich auf dem Gemeinschaftseigentum, also dem Grundstück der Mehrfamilienhäuser, aufhielten und sich an die geltenden Regeln hielten, erklärt der Leiter des Ordnungsamts. Die Bewohner dürfen also nicht miteinander feiern, sondern müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, insofern sie nicht zum selben Hausstand gehören, oder mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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