Ab 8. März können sich berechtigte Personen in der Böhnlichhalle testen lassen
Gemeinde Walzbachtal baut eigenes kommunales Testzentrum auf

Foto: ch

Walzbachtal (kn) Die Gemeinde Walzbachtal hat ein eigenes kommunales Testzentrum in der Böhnlichhalle in Wössingen eingerichtet. Das teilte die Gemeinde am Freitag mit. Das Testzentrum öffne für den Zeitraum vom 8. März bis vorerst 29. März. Die Termine für Tests fänden immer montags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr statt. „An dieser Stelle wollen wir auch unseren Dank für die Einsatzbereitschaft und das Engagement aller Beteiligten ausdrücken, ohne deren Mithilfe die Durchführung so nicht möglich wäre“, so Özcan weiter.

Verhandlungen mit DRK und Ärztin

Nachdem das Land Baden-Württemberg den berechtigten Personenkreis für eine kostenlose Testung auf das Corona-Virus mit POC-Schnelltests erweitert habe, sei es für die bisher vorhandenen Strukturen kaum noch leistbar, alle Testungen vorzunehmen. Die Rahmenbedingungen für freiwillige kommunale Testzentren wurden vom Ministerium für Soziales und Integration bereits ausgearbeitet, heißt es in der Mitteilung. Um ein solches Angebot in Walzbachtal schaffen zu können, sei Bürgermeister Timur Özcan zur Errichtung eines kommunalen Testzentrums in Verhandlungen mit dem DRK und der Ärztin Florine Groß getreten. „Trotz wenig Vorlaufzeit und aufwendiger Vorbereitungen sind wir stolz darauf zur Sicherheit unsere Bürgerinnen und Bürger ein freiwilliges kommunales Testzentrum in Walzbachtal anbieten zu können. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, so Özcan. Die Terminvereinbarung erfolge ausschließlich online über den Link http://www.terminland.de/testzentrumwalzbachtal. Dieser sei auch auf der Webseite www.walzbachtal.de zu finden.

Zum kostenlosen Test zugelassen seien:
- in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen, beispielsweise pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 besteht
- Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben, beispielsweise mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte, Personen im öffentlichen Dienst (Polizeibeamt/-innen, Gerichtsvollzieher/-innen, Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten, Beschäftigte im ÖPNV, Beschäftigte in kundenintensiven Bereichen der Verwaltung, Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften),
- Lehrerinnen und Lehrer,
- Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren und Eltern,
- Wahlhelfende.

Zum Testverfahren würden nur symptomfreie Personen zugelassen. Personen mit Symptomen müssten sich an die Arztpraxen vor Ort wenden. Beim Testtermin sei zwingend eine medizinische Maske oder FFP2 Maske zu tragen und der Personalausweis mitzubringen. Alle Informationen zum Testverfahren und den Rahmenbedingungen sind unter www.walzbachtal.de zu finden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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