Lebensmittelhandel oder Energieversorgung
Impfungen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur voraussichtlich ab Mitte Mai

Foto: Feydzhet Shabanov /stock.adobe.com
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Region (kn) Voraussichtlich von Mitte Mai an sind die Beschäftigten von Unternehmen der dritten Priorität entsprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes – etwa aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung oder aus anderen Teilen der sogenannten kritischen Infrastruktur – in Baden-Württemberg impfberechtigt.
Als Vorbereitung auf diesen Öffnungsschritt hat die Landesregierung am Donnerstag, 29. April, eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht, deren Beschäftigten zur kritischen Infrastruktur zählen (KRITIS-Liste) (PDF). Die entsprechenden Stellen können sich ab sofort vorbereiten und beispielsweise das Formular, das später als Impfberechtigung für die Mitarbeitenden dient, auf der Webseite des Sozialministeriums herunterladen: Formular Impfbescheinigung KRITIS (PDF).
Für eine flächendeckende Impfung in den Betrieben durch die Betriebsärzte muss zunächst der Bund noch weitere Voraussetzungen schaffen. Solange diese Regelungen noch nicht getroffen wurden, werden sich die Beschäftigten dann auch in den Impfzentren impfen lassen können.

Schrittweise Öffnung der Impfterminvergabe

Die Öffnung für Beschäftigte aus der dritten Priorität entsprechend der Corona-Impfverordnung sieht vor, dass sich Personen aus verschiedenen Bereichen impfen lassen können. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, Journalistinnen und Journalisten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.
Damit sich Unternehmen und Beschäftigte schon jetzt vorab auf diesen dritten Öffnungsschritt vorbereiten können, hat das Ministerium für Soziales und Integration den Vordruck der entsprechenden Impfbescheinigung für Beschäftigte online gestellt. Alternativ werden auch bereits durch die Branchen(verbände) erstellte Musterformulare als Impfbescheinigung akzeptiert. Ziel ist es, dass die mit erhöhter Priorität impfberechtigten Beschäftigten der Einrichtungen und Unternehmen ihre Impfungen wahrnehmen können, sobald die Impfstoffmenge die Öffnung für diese Gruppe zulässt.

Kritische Infrastruktur

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Allerdings steht nach wie vor zu wenig Impfstoff zur Verfügung, um allen Menschen zeitnah ein Impfangebot machen zu können. Deshalb ist auch innerhalb der KRITIS-Organisationen, -Einrichtungen und -Unternehmen eine Priorisierung notwendig. Die Vorgaben dafür sind in der Corona-Impfverordnung des Bundes festgelegt, an denen sich das Land orientiert (§ 4 Absatz 1 Nr. 5 Bundes-Impfverordnung). Dies sind Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
Die Identifikation von Unternehmen der kritischen Infrastruktur liegt in Baden-Württemberg bei den jeweils zuständigen Ministerien. Angesichts der weiterhin begrenzten Impfstofflieferungen haben die Ministerien nach den Vorgaben der Corona-Impfverordnung des Bundes gemeinsam die „KRITIS-Liste BW – Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ (PDF) erarbeitet und die Bereiche der jeweiligen kritischen Infrastrukturen festgelegt, die nach der dritten Priorität impfberechtigt sind.
Deshalb sind die Unternehmen der kritischen Infrastruktur gebeten, zunächst genau zu prüfen, ob der eigene Tätigkeitsbereich innerhalb der kritischen Infrastruktur bevorzugt impfberechtigt ist. Für die Auswahl der in besonders relevanter Position Beschäftigten stellt die Landesregierung eine Handreichung mit Kriterien (PDF) zur Verfügung.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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