In Bretten zuhause: Geplante Baugebiete in Bretten im Überblick
Die Mitwirkung der Grundstückseigentümer ist bei geplanten Baugebieten nicht immer gegeben.
Bretten (ger) Die Wohnlage ist nicht nur in deutschen Großstädten angespannt. Auch im Mittelzentrum Bretten sind Immobilien, zur Miete oder zum Kauf, gefragt und gehen in der Regel weg wie warme Semmeln. Im Ortsteil Diedelsheim baut die Firma Harsch auf dem Gelände der ehemaligen Steinzeugfabrik Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Laut der zuständigen Maklerfirma Schürrer & Fleischer Immobilien sollen die ersten Objekte dort Ende des Jahres bezogen werden. Zwischen der Melanchthon- und der Bertholdstraße hinter dem Postareal plant ein Mannheimer Investor den Wohnpark Bretten, anvisierter Baustart ist Mitte des Jahres und auch hier sind die Anfragen bereits enorm. Im Wannenweg werden die bestehenden Sozialbauten zum Teil durch neue ersetzt.
Warten auf Baubeginn
Es wird also fleißig gebaut in Bretten, könnte man meinen. Verfolgt man das Geschehen in der Gemeinde, stolpert man immer wieder über projektierte Baugebiete, die „bald“ begonnen werden sollen und dann doch auf sich warten lassen. Woran liegt es eigentlich, dass manche Baugebiete so lange in der Planungsphase stecken bleiben? Die Brettener Woche/Kraichgauer Bote hat bei der Stadt nachgefragt, wie der Stand bei den Neubaugebieten in den Ortsteilen und der Kernstadt ist. Die ausführliche Antwort der Verwaltung zeigt, dass es bei manchen Baugebieten jetzt doch endlich einen „Rucker“ tut und erklärt auch – endlich einmal – warum manche Bauvorhaben Jahr für Jahr aufgeschoben werden.
Die Stadt Bretten hat im Stadtgebiet diverse Neubaugebiete in Entwicklung und Erarbeitung, die im Folgenden näher erläutert werden:
Neibsheim: Im Juli 2019 Baubeginn
In diesem Jahr ist in Neibsheim die Erschließung des 2 Hektar großen Baugebiets „Näherer Kirchberg II“ vorgesehen. Derzeit laufen dafür die letzten vorbereitenden Arbeiten, unter anderem werden die Ingenieurplanungen für den Straßen- und Kanalbau fertiggestellt und die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. Im Juli 2019 soll der Baubeginn der Erschließung für dieses Baugebiet mit 27 Bauplätzen erfolgen. Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr können dann die privaten Bauvorhaben realisiert werden.
Auch in Büchig und Sprantal steht die Umsetzung von zwei Wohngebieten an.
Büchig und Sprantal: Gespräche über Baulandumlegung
Rechtskräftige Bebauungspläne liegen für das Büchiger Wohngebiet „Neibsheimer Weg II“ und das Sprantaler Wohngebiet „Hub“ vor. In Büchig sollen auf einer Fläche von rund 3,5 Hektar knapp 50 Bauplätze entstehen, in Sprantal sollen auf einer Fläche von knapp 1,7 Hektar rund 20 Baugrundstücke erschlossen werden. In allen drei genannten Baugebieten ist neben dem Bau von privaten Wohnhäusern auch der Bau von ein oder zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Dadurch soll neben dem Bau von Einzel- und Doppelhäusern sowie Reihenhäusern auch ein Angebot von Wohnungen bereitgestellt werden.
Für die beiden geplanten Baugebiete für Büchig und Sprantal laufen derzeit die Gespräche über die erforderlichen Baulandumlegungen mit den Eigentümern der Acker- und Wiesenflächen. Jede Baugebietserschließung setzt entsprechend einer Grundsatzentscheidung des Gemeinderats die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Mitwirkung an einer freiwilligen Bodenneuordnung voraus, bei der die neuen Baugrundstücke mit der Maßgabe einer Bauverpflichtung vergeben werden. Sind die Grundstückseigentümer zur Mitwirkung an der Baulandumlegung nicht bereit, so verzögern sich neue Baugebiete oder sind eventuell gar nicht realisierbar.
Bauerbach: Fehlende Mitwirkungsbereitschaft
An der Mitwirkungsbereitschaft zur Teilnahme an einer Baulandumlegung fehlt es derzeit leider (noch) in Bauerbach. Hier strebt die Stadt Bretten die Realisierung der zwei Baugebiete „Obere Krautgärten“ (knapp 1,1 Hektar) und „Beim Weiherbrunnen“ (1,5 Hektar) an. Diese stehen in einem engen räumlichen Zusammenhang und für beide Baugebiete soll auch eine direkte Verkehrsanbindung an die Bürgerstraße geschaffen werden. Aktuell sind nicht alle Grundstückseigentümer im Gebiet „Obere Krautgärten“ zur Teilnahme an einer Umlegung bereit, obwohl Bauerbach dringend neue Bauplätze benötigt, damit junge Familien in ihrem Heimatort bauen können. Hier zeigt sich, dass die Stadt Bretten die planerischen Rahmenbedingungen für die Ausweisung von neuen Baugebieten schaffen kann und will, bei deren Realisierung aber auf die Grundstückseigentümer angewiesen ist, so dass zeitliche Angaben zur Umsetzbarkeit von Baugebieten nicht immer machbar sind.
Gölshausen, Rinklingen und Diedelsheim in Planung
Weitere wichtige Wohngebiete in Gölshausen, Rinklingen sowie in Diedelsheim sind in Planung. In Gölshausen soll auf einer Fläche von ca. 2,5 Hektar in Richtung Bretten der zweite Abschnitt des Baugebietes „Auf dem Bergel“ entstehen. In Rinklingen sind westlich im Anschluss an das vorhandene Wohngebiet „Wössinger Weg“ im Gebiet „Wössinger Weg II“ auf einer Fläche von fast 7 Hektar neue Wohnbauplätze geplant. In Diedelsheim soll nördlich der Diedelsheimer Höhe das Baugebiet „Katzhälde“ mit einer Größe von ca. 5,3 Hektar entwickelt werden.
Kernstadt Bretten: "In der Eidelstein"
Auch in der Kernstadt steht mit dem Gebiet „In der Eidelstein“ die Planung eines neuen großen Baugebiets an. Dieses liegt im Osten der Kernstadt im Anschluss an das bestehende Wohngebiet „Kupferhälde“ und die Stadtbahnlinie Karlsruhe – Bretten – Eppingen – Heilbronn sowie nördlich der nach Oberderdingen führenden Landesstraße. Neue Bauplätze sollen auf einer Fläche von knapp 14 Hektar geplant werden.
Mehrstufiges Bebauungsplanverfahren
Für diese vier genannten Baugebiete ist gemäß Baugesetzbuch jeweils ein mehrstufiges Bebauungsplanverfahren durchzuführen, ein sogenanntes Regelverfahren. Durch die im Verfahren üblicherweise fünfmaligen Beratungen und Beschlussfassungen im jeweiligen Ortschaftsrat und im Gemeinderat ergänzt durch zweimalige Beteiligungen der Bürgerschaft/Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (Institutionen, Ämter und Verbände) werden so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Baugebieten geschaffen. Im Bebauungsplanverfahren sind üblicherweise auch Fachgutachten, zum Beispiel zum Artenschutz, zur Lärmsituation beziehungsweise zum Schallschutz, zu Geruchs- und sonstigen Immissionen und zur Verkehrssituation einzuholen. Die genannten Baugebiete sind im Bebauungsplanverfahren, es wurden bislang der erste beziehungsweise die ersten beiden Verfahrensschritte durchgeführt. Die Verwaltung wird Zug um Zug die weiteren Verfahrensschritte umsetzen.
Dürrenbüchig und Ruit
Auch für Dürrenbüchig soll in diesem Frühjahr mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes im Westen der Ortslage begonnen werden. In Ruit wurde im Jahr 2016 das Baugebiet „Am Knittlinger Weg“ mit 23 Bauplätzen erschlossen. Aktuell steht dort kein Baugebiet an, es gibt jedoch bereits erste planerische Überlegungen zur Fortführung dieses Baugebietes „Am Knittlinger Weg“ in südöstlicher Richtung.
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Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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