Entscheidung über die künftige Entwicklung Brettens
Kompromissvorschlag zum Karlsruher Dreieck soll kommen

Die Übersicht über die Gewerbeentwicklungsflächen, die im Regionalplan vorgesehen werden sollen. Die grün gestrichelte Fläche im Westen Diedelsheims sollte nach Wunsch der Stadt Bretten zusätzlich zur Gewerbefläche in Rinklingen Berücksichtigung finden. Nun will die Verwaltung einen Kompromissvorschlag machen. | Foto: Grafik Stadt Bretten
  • Die Übersicht über die Gewerbeentwicklungsflächen, die im Regionalplan vorgesehen werden sollen. Die grün gestrichelte Fläche im Westen Diedelsheims sollte nach Wunsch der Stadt Bretten zusätzlich zur Gewerbefläche in Rinklingen Berücksichtigung finden. Nun will die Verwaltung einen Kompromissvorschlag machen.
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  • hochgeladen von Christian Schweizer

Bretten (kn) Über die städtische Stellungnahme zum Entwurf des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RVMO) soll der Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung, 20. Juli, entscheiden. In der vergangenen Sitzung konnte aufgrund der Bedenken der Räte keine Entscheidung herbeigeführt werden (wir berichteten). Mittlerweile hat sich der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff in einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans an die Öffentlichkeit gewandt.

Der Regionalplan enthält Siedlungserweiterungsflächen, die von der Stadt entwickelt werden können

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RMVO) habe in seinem Entwurf unter anderem für die Zukunft zu schützende Freibereiche von Natur und Landschaft vorgesehen und Flächen für zukünftige Siedlungserweiterungen in der Kernstadt Bretten sowie in den Stadtteilen vorgeschlagen, heißt es aus dem Rathaus. Neben Flächen für neue Wohngebiete enthalte der Entwurf auch Siedlungserweiterungsflächen, die später als Mischgebiete, Sondergebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete entwickelt werden könnten. Der RVMO selbst mache in seinem Regionalplanentwurf keine verbindlichen Vorgaben, wie eine Fläche zukünftig genutzt werden soll. Alle Ortschaftsräte hatten im Juni bereits in öffentlichen Sitzungen über die Gemeinderatsvorlage beraten und entschieden. Die Vorlage könne im Internet auf der Seite der Stadt Bretten im Bürgerinfoportal eingesehen werden. "Aktuell sollten wir uns mit unserer Stellungnahme zum Regionalplanentwurf so positionieren, dass wir für die Zukunft sehr gute und großzügige Optionen für unsere weitere Siedlungsentwicklung erhalten. Dann können wir eigenverantwortlich, verantwortungsvoll und bedarfsorientiert die Flächenentwicklung im örtlichen Dialog selbst angehen und dabei angesichts des Klimawandels natürlich auch Klimaschutzziele sowie Ziele zum Schutz von Natur und Landschaft umsetzen", so Wolff.

Wohnbauentwicklungen wurden bereits 2019 vorgestellt

Derzeit gebe es eine rege Nachfrage nach Wohnbauplätzen. Daher müssten zukünftig neben der Kernstadt Bretten auch alle Stadtteile mindestens ein oder zwei Siedlungsflächen für neue Wohnbaugebiete erhalten, damit junge Paare und Familien zukünftig in ihrem Heimatort bauen könnten. Der Regionalverband habe Flächen dafür vorgeschlagen. Diese sollten keinesfalls freiwillig von der Stadt reduziert, sondern noch um einige weitere Flächen ergänzt werden. "Dann haben wir auch Alternativen, falls das eine oder andere Gebiet nicht umgesetzt werden kann". Die in der Vorlage thematisierten Wohnbauflächenentwicklungen seien bereits 2019 bei der Beteiligung zur Vorstufe des Regionalplans, dem Landschaftsrahmenplan, in allen Ortschaftsräten wie auch im Gemeinderat in öffentlichen Sitzungen vorgestellt, beraten und von den Gremien mitgetragen worden, so Wolff.

Eine Gewerbeentwicklung im Bereich Bretten-Nord lehnt der Regionalverband ab

Weiterhin gelte es eine Flächenvorsorge für die gewerbliche Wirtschaft vorzunehmen, damit sich vorhandene Unternehmen weiterentwickeln könnten und Bretten nicht verlassen müssten, wie es in der Vergangenheit mangels vorhandener geeigneter Flächen vereinzelt schon geschehen sei. Eine große gewerblich-industrielle Flächenentwicklung in Alleinlage im Bereich Bretten-Nord lehne der Regionalverband ab. Dort habe er mit seinen Grünfestlegungen jede zusätzliche Neuausweisung von Gewerbeflächen ausgeschlossen, die auch eine teure Abwasserbeseitigung und Regenrückhaltung nach sich gezogen hätte. Eine nochmalige Erweiterung des Industrieschwerpunkts in Gölshausen - über den geplanten, anstehenden Abschnitt VII hinaus - sei aufgrund vorhandener topografischer Verhältnisse und anderer Restriktionen nicht möglich. In der Kernstadt habe der RVMO im Bereich der gewünschten Verbindung der L 1103 und der B 35 sowie in Rinklingen angrenzend an die geplante B 294 Südwestumfahrung Siedlungsflächenerweiterungen vorgesehen, die anteilig dem Gewerbe dienen könnten. Die Flächenausweisung in der Kernstadt sei aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, jedoch erst nach Realisierung der Straßenverbindung L 1103 – B 35 umsetzbar, von der momentan niemand wisse, wann sie kommen werde.

Das geplante Gewerbegebiet in Rinklingen ist aus Sicht der Verwaltung langfristig zu klein

Die Flächenausweisung in Rinklingen werde aus Sicht der Verwaltung für eine langfristige Entwicklung als zu klein erachtet. Daher sei neben dem im Regionalplan südwestlich von Rinklingen möglichen Gewerbeschwerpunkt ein weiterer Standort zwingend erforderlich. Falls es wider Erwarten nicht zu einer Umsetzung der Südwestumgehung B 294 oder nicht zügig zu dieser Trasse kommen sollte, erscheine eine gewerbliche Entwicklung bei Rinklingen – nur mit einer Sackgassenanbindung an einen überörtlichen Hauptverkehrsstraßenzug – kaum oder eventuell gar nicht sinnvoll umsetzbar. Auch ohne die geplante Ortsumfahrung B 294 müssten zukünftig großflächige Gewerbe- und Industrieflächen für das Mittelzentrum Bretten zur Verfügung stehen, heißt es aus dem Rathaus. Im Regionalplan müsse daher ein weiterer Standort ausgewiesen werden. Dafür komme ein bereits in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts untersuchter und diskutierter Standort westlich von Diedelsheim mit Anbindung an die B 35/ B 293 in Betracht (Karlsruher Dreieck). Eine interkommunale Entwicklung in diesem Bereich sei möglich und auch seitens der Nachbargemeinde Gondelsheim denkbar.

Es gibt keine echte Alternative zum Karlsruher Dreieck

Bislang sei diese Flächenentwicklung im Bereich Karlsruher Dreieck vom RVMO nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung gebe es zu diesem Standort aktuell aber keine andere echte Alternative. "Ich bin dafür, einerseits mit dem grünen Freiraum verantwortungsvoll umzugehen und nicht unnötig Freiflächen und Flächen der Landwirtschaft zu verbrauchen", so Wolff. "Andererseits haben wir nur noch eine letzte machbare Industriegebietserweiterung in Gölshausen für unsere Betriebe zur Realisierung vor uns." 

Die Verwaltung will einen Kompromissvorschlag auf dem Karlsruher Dreieck machen

Es könne nicht nur abgewartet werden, bis Flächen irgendwann an den geplanten zukünftigen neuen Verkehrstrassen entstehen könnten, so Wolff. Bretten sollte aktiv auf den RVMO zugehen und auf den dringlichen Bedarf an einer neuen gewerblichen Fläche am Standort Karlsruher Dreieck hinweisen. In der zum Regionalplanentwurf erstellten Sitzungsvorlage umfasse der Standort Karlsruher Dreieck eine Bruttofläche von 88 Hektar. Die Verwaltung habe diese Fläche zunächst groß dargestellt, um damit einerseits den großen Bedarf an gewerblicher Entwicklungsfläche deutlich zu machen und andererseits auch einen Spielraum für anstehende Gespräche mit dem Regionalverband zu haben. Nach den zwischenzeitlich erhaltenen kritischen Rückmeldungen zu dieser Flächenausweisung werde die Verwaltung zum möglichen Gewerbestandort Karlsruher Dreieck in der Gemeinderatssitzung einen neuen Vorschlag zur Diskussion stellen, bei dem die Flächengröße deutlich reduziert sei. "Ganz auf diese Fläche verzichtet werden sollte allerdings nicht", so Wolff.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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