Landmesser-Haus: Erben würden auch an Stadt verkaufen
Sanierung und Erhalt oder Abriss und Neubau – das sind die wesentlichen Fragen, die bei der bevorstehenden bauhistorischen Untersuchung des Landmesser-Hauses geklärt werden sollen. Von der privaten Erbengemeinschaft kommen derweil positive Signale, was einen möglichen Ankauf durch die Stadt angeht.
BRETTEN (ch) Die bunte Hülle um das denkmalgeschützte Landmesser-Haus soll schon bald fallen. Dann kann die angekündigte bauhistorische Untersuchung des vermutlich gegen Ende des 18. Jahrhunderts erbauten Wohn- und Geschäftshauses in der Melanchthonstraße 49 beginnen. Einem möglichen Erwerb durch die Stadt stehen die Eigentümer, eine private Erbengemeinschaft, positiv gegenüber.
Noch kein Auftrag vergeben
Momentan ist die Stadtverwaltung noch in Verhandlungen mit Büros, die für eine solche Untersuchung in Frage kommen. Ein Auftrag sei noch nicht vergeben, betont Oberbürgermeister Martin Wolff auf Nachfrage. Mit der bauhistorischen Untersuchung soll geklärt werden, welche Teile des im Lauf seiner fast 240-jährigen Geschichte mehrfach um- und ausgebauten Hauses noch original sind, welche später hinzugefügt wurden und somit weniger erhaltenswert sind. Wichtig ist Wolff, dass die Untersuchung „ergebnisoffen“ geführt wird. Dabei geht es auch um die grundsätzliche Frage, ob das Gebäude saniert werden kann oder abgerissen werden darf.
Ergebnisse schon im Frühjahr?
Ungeachtet der noch ausstehenden Auftragsvergabe rechnet OB Wolff damit, dass die Untersuchungsergebnisse schon im ersten Quartal 2019 vorliegen. Von diesen Ergebnissen hänge ab, ob und wie das Haus künftig noch genutzt werden könne. Zuerst aber muss das vom Brettener Fotokünstler Thomas Rebel anlässlich des Reformationsjubiläums im Vorjahr aufgehängte Banner entfernt werden. Fast anderthalb Jahre hat das farbenfrohe Gewebe den baufälligen Zustand des als „Schandfleck“ geschmähten Gebäudes erfolgreich kaschiert und Kritiker besänftigt.
Veränderungssperre in Kraft
Zwischenzeitlich wurde das Haus über ein Jahr lang auf der vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Internet veröffentlichten Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale zum Erwerb angeboten. Aber die wenigen Interessenten, die sich meldeten, waren offenbar weniger an Erhaltung und denkmalverträglicher Nutzung, sondern mehr an Abriss und Neubau interessiert. Um massiven und mit der Umgebung unverträglichen Bauvorhaben am sensiblen Eingangsbereich zur Fußgängerzone und zu Brettens „guter Stube“ einen Riegel vorzuschieben, hatte der Gemeinderat am 25. September die Initiative ergriffen und einstimmig eine zweijährige Veränderungssperre für das angestrebte Sanierungsgebiet „Südlich der Melanchthonstraße“ beschlossen.
Erwerb durch Stadt denkbar
Schon beim im April 2017 vom Gemeinderat gefassten Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss für das Gebiet hatte sich die Stadt dort ein besonderes Vorkaufsrecht gesichert. In der Gemeinderatsvorlage vom 25. September erklärte die Verwaltung, für sie sei „auch ein Kauf des Anwesens durch die Stadt mit Sanierung und Erhalt der denkmalgeschützten Teile sowie ein teilweiser Abbruch und Neubau im südwestlichen Bereich des Grundstücks denkbar.“ Eine Kaufentscheidung sei jedoch noch nicht gefallen, stellt der OB klar. Dazu gebe es keinen Gemeinderatsbeschluss.
Skepsis gegenüber historischem Wert
Gleichwohl kommt die Botschaft bei den Erben gut an. „Auf jeden Fall“ werde man gegebenenfalls auch an die Stadt verkaufen, versichert der Sprecher der Erbengemeinschaft, der namentlich ungenannt bleiben möchte. Er ist indes skeptisch, was den historischen Wert des Anwesens betrifft. Seiner Meinung nach ist wegen der vielen Umbauten „nur noch wenig Erhaltenswertes“ vorhanden. Und ob überhaupt jemals eine Gastwirtschaft „Zum grünen Baum“ im Haus war, wie in einem Zeitschriftenbeitrag von 1949 behauptet wurde, hält er für fraglich. Allerdings gibt es in einer augenscheinlich erst später eingebauten Wohnung im ersten Obergeschoss eine Wandvertäfelung, die einen früheren Gastraum vermuten lässt.
Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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