Brettener Oberbürgermeister kontert VBU-Kritik
"Plumper Versuch, Sand ins Getriebe zu streuen"

Der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff hat Kritik der VBU deutlich zurückgewiesen. | Foto: archiv
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Bretten (swiz) Mit einer ausführlichen Entgegnung hat der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff auf die Stellungnahme und die scharfe Kritik der Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) zum Haushalt der Stadt reagiert. So hatte sich die VBU "erstaunt" darüber geäußert, dass der Gemeinderat "in seiner Haushaltsklausur Ende Februar 2022 nun doch eine Erhöhung der Steuerhebesätze empfohlen hat". Steigen sollen demnach die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Zuallererst sei die Haushaltsklausur nicht Ende Februar, sondern Ende Januar gewesen, schon da werde es ungenau, kritisiert Wolff.

"Plumper Versuch"

Zudem habe sich seit Beginn der Diskussionen um eine Anhebung der Steuersätze Mitte Dezember weder ein Unternehmer, noch ein Handwerker, Einzelhändler, Gastronom, Grundstücksbesitzer oder Mieter mit kritischer Stimme deswegen an die Stadtverwaltung gewandt. Daher sei die Mail der VBU wenige Tage bevor der Haushalt verabschiedet werde, "ein offensichtlicher und plumper Versuch, über diese Schiene Sand ins Getriebe zu bringen".

"Keine Firma wird die Standortfrage stellen"

Zudem treffe es nicht zu, dass durch die höheren Hebesätze die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Bretten beschädigt werde, wie von der VBU formuliert. So schlage laut Wolff die Mehrbelastung bei der Grundsteuer A bei einem landwirtschaftlichen Großbetrieb mit 151,73 Euro, die Grundsteuer B bei einem Einfamilienhaus (Grundstück 525 Quadratmeter) mit 20,22 Euro und die Gewerbesteuer bei einem Einzelhändler (Ertrag 2021 mit 380.000 Euro) mit 2.486 Euro zu Buche. Bei einem mittelständischen Unternehmen (Ertrag circa 900.000 Euro) seien es dagegen 5.544 Euro, bei einem Handwerker (Ertrag 2021 mit 62.800 Euro) 268 Euro. "Bei diesen Größenordnungen hält sich die jeweilige Belastung sehr in Grenzen und müsste von den Betroffenen auch leistbar sein. Auch dürfte wohl keine Firma die Standortfrage stellen oder die Attraktivität des Standorts Bretten beschädigt werden", betont Wolff.

"Es liegt ein strukturelles Defizit vor"

Die Gründe für die Steuererhöhung seien indes vielschichtig. "Im Wesentlichen liegt ein strukturelles Defizit vor", so Wolff. Und weiter: "Die Einnahmen stagnieren seit Jahren, wogegen sich die Kosten für den laufenden Betrieb kontinuierlich erhöht haben und sich auch in Anbetracht der aktuellen Situation weiter erhöhen werden". Nun habe man die Situation, dass der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen sei, das heißt, die Ausgaben seien höher als die Einnahmen. Dafür seien viele Faktoren wie zusätzliche Aufgaben, steigende Baukosten, allgemeine Lohnerhöhungen und natürlich auch mehr Personal verantwortlich. So hätten sich beispielsweise die Betriebskostenzuschüsse an die Kindergärten von rund 5,8 Millionen Euro in 2012 auf rund 9,7 Millionen Euro in 2022 erhöht. Dass man darüber hinaus für eine Gartenschau 2031 Geld brauchen werde, sei unbestritten. "Dies ist allerdings eine einmalige Chance in der Geschichte Brettens, um die Stadt zukunftsorientiert aufzustellen und viele Maßnahmen dafür gefördert zu bekommen", so Wolff überzeugt.

Viele Maßnahmen wurden bereits begonnen

Widerspruch kommt vom Brettener Oberbürgermeister auch hinsichtlich der VBU-Behauptung, die Stadt habe sich in Anbetracht stagnierender Steuereinnahmen und der durch die Coronasituation verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen bei ihren vorbereitenden Haushaltsberatungen keine deutlichen Einsparungen auferlegt. Belegt sei dies durch das hohe Investitions-Volumen für 2022 in Höhe von 21,23 Millionen Euro. "Die 2022 geplanten Investitionen betreffen in den meisten Bereichen bereits begonnene Maßnahmen, wobei einige davon ein hohes Volumen haben", so Wolff. Und weiter: "Nachdem der Mittelabfluss für das Investitionsvolumen in 2021 unter neuer Leitung des Bauamtes bei rund 80 Prozent lag, gehe ich davon aus, dass in 2022 die Mittel ebenfalls in mindestens ähnlichem Umfang abfließen werden".

"Dem widerspreche ich energisch"

Versäumnisse habe es laut VBU seitens der Stadt auch bei der "seit vielen Jahren erforderlich gewesenen und von der VBU ständig geforderten Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen und/oder Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets" gegeben. Dieser Kritik widerspreche er, so Wolff, "energisch". Und weiter: "Dazu halte ich fest, dass neue Gewerbeflächen erst wieder mit der bevorstehenden Fortschreibung des Regionalplans durch den Regionalverband möglich sind. Die genannte Erweiterung des Industriegebiets mit dem siebten Abschnitt ist bereits auf der Zielgeraden und war nur über ein zeitaufwendiges Zielabweichungsverfahren zum bestehenden Regionalplan möglich". Dessen Möglichkeiten seien für die Stadt bereits 2009 absolut ausgereizt. Dass bis 2009 Gewerbe und Industrie gut angesiedelt werden konnte, werde nicht in Abrede gestellt. "Dann muss man aber so offen und ehrlich sein und kommunizieren, dass dann auf Jahre hinaus (bis zur Fortschreibung des Regionalplans zehn bis zwölf Jahre später) kein zusätzliches Gewerbe- oder Industriegebiet mehr umsetzbar ist", so Wolff.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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