Transparenz bezüglich Widerrufsrecht
Rechtswidriges Verhalten von Corona-Testanbietern abgemahnt

Foto: ©  Dragana Gordic - stock.adobe.com
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Region (kn) Mit dem erneuten Anstieg der Inzidenzen nehmen Verbraucher Testmöglichkeiten bei Testzentren wieder verstärkt wahr. Weil sie sich nicht an Verbraucherrechte hielten, ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in den letzten Monaten rechtlich gegen einige Anbieter vor.

Kostenpflichtige Tests können widerrufen werden

Viele Anbieter von Coronatests bieten auf ihren Internetseiten die Buchung eines Termins für einen kostenpflichtigen Test an. Einige informierten dabei Verbraucher nicht umfassend genug, wie gesetzlich vorgesehen, über das ihnen zustehende vierzehntägige Widerrufsrecht. In der Folge bestehe die Gefahr, dass Kunden nicht wüssten, dass sie den gebuchten Termin – solange der Test noch nicht durchgeführt wurde – widerrufen könnten und dann auch nicht zahlen müssten, betont die Vebrraucherzentrale. In anderen Fällen wurde erklärt, dass keinerlei Garantie übernommen werde, dass die Testanalyse bis zu einer bestimmten Zeit durchgeführt werde, obwohl zuvor den Verbrauchern angekündigt worden sei, den Test innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen.

„Verbraucherreche dürfen nicht auf der Strecke bleiben“

"Wenn sich Anbieter beliebig viel Zeit für die Übermittlung der Testergebnisse lassen können, ist der Corona-Test für viele dadurch nutzlos. Ebenfalls kam es vor, dass von Anbieterseite trotz eines fehlerhaft durchgeführten Tests Geld verlangt wurde", heißt es von der Verbraucherzentrale weiter. "Gerade während einer Pandemie und bei wichtigen Dienstleistungen wie Corona-Tests dürfen Verbraucherreche nicht auf der Strecke bleiben", betont Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Unternehmen räumen Fehler ein

Auf Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hätten Anbieter unterschiedlich reagiert. Während einsichtige Unternehmen Fehler eingeräumt und eine Unterlassungserklärung abgegeben hätten, reichte die Verbraucherzentrale in einem Fall erfolgreich Klage ein.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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