Corona-Impfungen
Viele weitere Menschen sind ab sofort impfberechtigt
Region (kn) Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online. Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Eine Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses durch den Hausarzt oder die Fachärztin ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.
Kreis der Impfberechtigen wird ausgeweitet
„Es freut mich sehr, dass wir jetzt dank des in großen Mengen vorhandenen Impfstoffs von AstraZeneca allen Menschen von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) der Bundesregierung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, zeitnah ein Impfangebot machen können. Damit können jetzt auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen und selbst bereits impfberechtigten Menschen, die zuhause gepflegt werden, einen Impftermin für AstraZeneca vereinbaren“, sagte Minister Manne Lucha am 26. Februar in Stuttgart. „Viele weitere Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind damit jetzt impfberechtigt und können Impftermine buchen. Darum: Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie nicht unmittelbar buchen können oder im Callcenter durchkommen. Probieren Sie es dann in den kommenden Tagen noch einmal. Wir erhalten bis Mitte März rund 450.000 Dosen Impfstoff von AstraZeneca, und die Liefermengen werden schnell weiter ansteigen. Das bedeutet: Wir können im Verlauf der nächsten Wochen jeder und jedem Berechtigten, die oder der das möchte, ein Impfangebot machen“, so der Minister.
Erst Impftermin, dann ärztliches Zeugnis
Durch die Anforderung der ärztlichen Zeugnisse erst nach einem bestätigten Impftermin soll eine massive Überlastung der Arztpraxen vermieden werden. „Wir wollen eine ausgeprägte Störung der ärztlichen Versorgung durch einen Attesthype verhindern; feststellend, dass wohl nicht alle sofort auch einen Impftermin in den Zentren bekommen können. Aber natürlich möchten wir den Menschen möglichst schnell ihr Zeugnis ausstellen, damit der vorhandene Impfstoff auch wirklich verimpft werden kann. Wir empfehlen daher nochmals, erst dann die Praxis mit der Anforderung eines Impfzeugnisses zu kontaktieren, wenn auch wirklich ein Impftermin vereinbart wurde, zu dem Sie die Bescheinigung benötigen.“
Weitere Informationen darüber, welche Personen ab sofort Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, lesen Sie auf www.baden-wuerttemberg.de.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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