Gemeinderat beschließt einstimmig Festlegung von neuem Sanierungsgebiet
"Westliche Vorstadt" in Bretten wird Sanierungsgebiet
Bretten (hk) Marode Baustruktur, sichtbare Leerstände und der Verfall einiger Wohnhäuser: So umschreibt die Brettener Stadtverwaltung die „Westliche Vorstadt“ der Melanchthonstadt. Das Gebiet, das sich ab Höhe des Landmesserhauses durch die Melanchthonstraße, entlang der Straße am Gottesackertor, der Wilhelmstraße und durch Teile der Bahnhofstraße, Hirschstraße und Bismarckstraße zieht, hinterlasse einen insgesamt „unattraktiven“ Eindruck. Damit sich das Quartier künftig als „Eingangstor“ zum Kern- und Altstadtbereich voll entfalten kann, haben die Brettener Stadträte in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstagabend das von der Stadtverwaltung vorgelegte Neuordnungskonzept sowie die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes einstimmig verabschiedet. Damit ist der Weg für eine Sanierung der „Westlichen Vorstadt“ freigegeben, "um die Zukunftsfähigkeit des Quartiers zu sichern", so Oberbürgermeister Martin Wolff.
Erhalt von Gebäuden muss geprüft werden
Laut des Untersuchungsberichtes der Stadtverwaltung, der mit Unterstützung durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH durchgeführt wurde, weisen 58 von insgesamt 90 der im Gebiet befindlichen Gebäude sichtbare Mängel auf. Von diesen wiederum haben 22 Gebäude starke Mängel (Schäden am Dach, an Fenstern und Fassade) und drei Gebäude schwere Mängel. Bei Letzteren sei der Erhalt unter Umständen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, beziehungsweise eine zeitgemäße Nutzung angesichts der baulichen Verhältnisse nicht mehr möglich. Ein Erhalt dieser Gebäude müsse daher geprüft werden, betont die Verwaltung.
Auch denkmalgeschützte Gebäude von Verfall betroffen
Die meisten Gebäude, die zumindest von erkennbaren Mängeln gezeichnet sind, befinden sich laut Untersuchung in der Melanchthonstraße sowie in der Straße Am Gottesackertor und der Bahnhofstraße. Eines der Gebäude, das starke Mängel aufweist, ist das unter Denkmalschutz stehende Küferhaus Am Gottesackertor mit der Hausnummer vier. In der Bahnhofstraße sei besonders das Haus mit der Nummer zehn hervorzuheben, bei dem nur die zur Bahnhofstraße gerichtete Seite der Fassade verputzt sei, heißt es im Untersuchungsbericht. In der Melanchthonstraße würden besonders die Gebäude mit der Hausnummer 49 und 62 schwere Defizite aufweisen. Bei beiden Gebäuden gebe es starke Mängel in der Bausubstanz. Sie seien dementsprechend sanierungs- und im Falle der Melanchthonstraße 62 sogar restaurierungsbedürftig. Wenn keine Sanierung vorgenommen werden würde, sei der weitere Erhalt dieser Gebäude sogar fragwürdig, hält die Stadtverwaltung in ihrem Bericht weiter fest.
Eigentümer signalisieren Modernisierungsbereitschaft
Um auch die Bürger in das Vorhaben einzubinden und noch mehr Erkenntnissen über die „Westliche Vorstadt“ zu erlangen, haben die dortigen Eigentümer der betroffenen Gebäude einen Fragebogen von der Stadtverwaltung erhalten. Dies geschah in der Absicht, den Modernisierungs- und Sanierungsbedarf zu erheben und die grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu erfragen. Erfreulicherweise hätten bereits einige Eigentümer ihre Modernisierungsbereitschaft signalisiert. Bei der Bewertung des Wohnumfeldes hätten bei den Eigentümern die Aspekte „Parkplatzangebot“ sowie "Straßenlärm“ besonders schlecht abgeschnitten. Und auch die Aspekte „Nähe von Grünflächen“ und „Aufenthaltsqualität“ erhielten lediglich die Bewertung „ausreichend“. Diese Erkenntnisse, zusammen mit den Ergebnissen der städtebaulichen Analyse, seien in die Formulierung der Sanierungsziele für das Gebiet und der Gestaltung des Neuordnungskonzeptes eingeflossen, so OB Wolff.
Fahrrad- und Fußweg entlang des Saalbachs geplant
Neben der Sanierung und Restaurierung der denkmalgeschützten Gebäude sowie der Sanierung privater Gebäude stehen die Neugestaltung des öffentlichen Raums, beispielsweise durch neue Zugänge und Aufenthaltsmöglichkeiten am Saalbachufer und ein Fahrrad- und Fußweg entlang des Saalbachs, ein neuer „Campus-Park“ und ein begrüntes Parkhaus im Bereich der Beruflichen Schulen auf der Agenda. Vorausschauend könnten einzelne Sanierungsmaßnahmen bereits als Vorbereitung der Gartenschau gesehen werden, so die Stadtverwaltung. Für die geplanten Maßnahmen stehen zudem Fördermittel von Bund und Land zur Verfügung. Bereits 2017 sei, wie der Leiter des Amts für Liegenschaften, Frank Bohmüller, erklärte, eine grobe Analyse des zu untersuchenden Gebiets für einen Förderantrag erstellt worden. 2019 sei das Gebiet dann in die Bund-Länder-Programme „Zukunft Stadtgrün“ und „Lebendige Zentren“ aufgenommen worden. Dabei wurde das Sanierungsverfahren insgesamt mit einem Förderbetrag in Höhe von einer Million Euro ausgestattet. Unter Einberechnung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 40 Prozent ergebe sich dadurch ein derzeitiger Gesamtförderrahmen von rund 1,7 Millionen Euro. Bei Bedarf gebe es auch die Möglichkeit, jährlich Aufstockungsanträge zu stellen, so Bohmüller. „Es gibt also durchaus Luft nach oben.“ Der Bewilligungszeitraum für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme endet dann im April 2028.
„Durchdacht und auf die Zukunft ausgerichtet“
Uneingeschränktes Lob für die Planungen kam in der Folge aus dem Ratsgremium. „Selten habe ich eine so gute, detaillierte und aussagekräftige Sitzungsvorlage erhalten“, sagte Ulrich Schick (CDU). Stadträtin Ira Zsarina Müller (Grüne) betonte, dass die Modernisierung und der Erhalt bestehender Stadtgebiete aktueller denn je seien: "Es ist zu beobachten, dass einzelne Quartiere mit Entwicklungen nicht Schritt halten können, was wiederum zu Missständen führt." Daher sei es unerlässlich, das Gebiet „Westliche Vorstadt“ durch gezielte Reparaturen zu stabilisieren. Bernd Diernberger, Sprecher der FWV-Fraktion, zeigte sich überzeugt davon, dass durch das Sanierungsvorhaben die Möglichkeit geschaffen werde, das „Erscheinungsbild der westlichen Vorstadt durch eine durchdachte und auf die Zukunft ausgerichtete Planung positiv zu verändern.“ "aktiven"-Fraktionsvorsitzender Jörg Biermann wies darauf hin, dass sich für die Gebäude-Eigentümer im Sanierungsgebiet die Chance ergebe, Zuschüsse für private Sanierungen zu erhalten und fragte nach dem Zeitpunkt zur Antragsstellung. In seiner Antwort betonte Frank Bohmüller, dass nach der inzwischen erfolgten Beschlussfassung des Gemeinderats und deren öffentlicher Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Bretten die Anträge gestellt werden könnten.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
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