Kreistagssitzung in Bretten
Zweigleisiger Ausbau der S4 und barrierefreie Haltepunkte im Kreis

Der zweigleisige Ausbau der Stadtbahnstrecke "S4" und der barrierefreie Ausbau der Haltepunkte von AVG und DB waren Themen in der Kreistagssitzung vom 16. Juli. | Foto: bea
  • Der zweigleisige Ausbau der Stadtbahnstrecke "S4" und der barrierefreie Ausbau der Haltepunkte von AVG und DB waren Themen in der Kreistagssitzung vom 16. Juli.
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Bretten (bea) Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Karlsruhe soll noch besser werden. Zu den geplanten Infrastrukturprojekten, die in der Sitzung vom Kreistag am Donnerstag, 16. Juli, vorgestellt wurden, gehört auch der zweigleisige Ausbau der Stadtbahnstrecke „S4“ zwischen Bretten und Grötzingen.

Voruntersuchung fast abgeschlossen

Hier befinden sich mehrere eingleisige Abschnitte, die den Betriebsablauf seit geraumer Zeit einschränken und keine Kapazitätserhöhung zulassen. Da Bahnen den Gegenverkehr abwarten müssen, können Verspätungen oft nicht aufgeholt werden. Daher wurde bereits in der Kreistagssitzung vom 9. Mai 2019 eine Untersuchung beauftragt, die die Verbesserung der Betriebsqualität und Steigerung der Kapazitäten forcieren sollte.

Scheitern der Maßnahme nicht wahrscheinlich

Besonders gravierende Probleme, die ein Scheitern der Maßnahme zur Folge hätten, seien bislang nicht aufgetreten, heißt es in der Kreistagsvorlage. Nach Einschätzung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) seien solche auch nicht mehr zu erwarten. Bislang sind rund 70 Prozent der Vorplanungen abgeschlossen und so ist vorgesehen, dass ab Ende 2021 in die Planfeststellung gegangen werden kann.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Landkreis Karlsruhe. Bei diesen ist mit etwa 90 Prozent die AVG der Infrastrukturbetreiber. Für die restlichen zehn Prozent ist die Deutsche Bahn (DB) zuständig. AVG und Land Baden-Württemberg hätten vereinbart einen Rahmenantrag zur Förderung des Ausbaus über das Bundesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt würde, so die Vorlage. Mehrere Maßnahmen müssten strecken- oder blockweise zusammengefasst werden, da eine Förderschwelle von zehn Million Euro gelte.

Zusatzkosten zehren höhere Förderung auf

Eine Förderung könne jedoch durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG BW) beantragt werden. Dies trage 75 Prozent der Baukosten und zehn Prozent der Planungskosten. Die Alternative sei eine Durchführung des barrierefreien Ausbaus ab 2023 mit einer zusätzlichen Streckensperrung. Aufgrund der extra einzurichtenden Streckensperrung und einer Kostensteigerung von zwei Prozent pro Jahr würde die höhere Förderung voraussichtlich aufgezehrt werden.

Sulzfeld und Flehingen noch im Gespräch

Da es auf der Strecke ohnehin zu einer geplanten Streckensperrung komme, sei es sinnvoll, die Haltepunkte Bretten Schulzentrum, Zaisenhausen und Bauerbach im Jahr 2021 durchzuführen, auch wenn bis dahin noch keine Förderung möglich ist. Gerade beim Haltepunkt Bretten Schulzentrum gebe es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Sicherheitslage vor Ort, so Landrat Christoph Schnaudigel. Bisher sind die Haltepunkte Sulzfeld und Flehingen jedoch nicht in der Umbauplanung enthalten. Dies verwunderte Bürgermeister Thomas Nowitzki, der betonte, dass die AVG in einer Gemeinderatssitzung darauf gedrängt habe die Haltestelle in Flehingen zeitnah umzubauen. Wegen der beiden bislang vom Umbau in 2021 ausgeschlossenen Haltepunkte werde er sich nochmal mit der AVG unterhalten, sagte Schnaudigel zu.

Umbau der DB-Haltepunkte - Bahnhof Bretten

Weiterhin sei im zweiten Bahnhofsmodernisierungsprogramm für die DB-Haltepunkte in Baden-Württemberg vorgesehen. Hierunter falle auch der Brettener Bahnhof. Nach einer alten Planung seien 20 Prozent der Planungs- und Baukosten von der Gemeinde zu tragen. Nach neuem Kenntnisstand blieben jedoch nur zwischen zehn und 15 Prozent der Kosten an der Gemeinde hängen, die vom Landkreis mitfinanziert würden, sagte der Landrat. Für den weiterhin nicht barrierefreien Haltepunkt „Bretten Rechberg“ sehe die DB momentan jedoch keine Notwendigkeit aktuell tätig zu werden. Die Landkreisverwaltung sehe dies in Bezug auf den Haltepunkt beim Krankenhaus jedoch kritisch, so Schnaudigel. Beim Ausbau der DB-Stationen beteiligt sich der Landkreis grundsätzlich zu 50 Prozent an den zuwendungsfähigen Kosten der Kommunen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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